Freizeit, Reisen, Gastronomie: Diese Regeln gelten aktuell im Kreis Borken

Corona-Pandemie

Sowohl der Bund als auch das Land NRW erlassen zurzeit laufend neue Corona-Maßnahmen. Wir haben an dieser Stelle die aktuell geltenden Regeln für den Kreis Borken zusammengefasst.

Kreis Borken

, 18.05.2021, 19:30 Uhr / Lesedauer: 1 min
Unter freiem Himmel ist im Kreis Borken wieder vieles möglich.

Unter freiem Himmel ist im Kreis Borken wieder vieles möglich. © picture alliance/dpa

Der Kreis Borken liegt zurzeit bei einer Inzidenz unter 100. Damit gelten folgende Regeln.

Ausgangsbeschränkungen

  • Aktuell keine Ausgangsbeschränkung im Kreis Borken

Kontaktbeschränkungen

  • Fünf Personen aus zwei Haushalten
  • ODER: Ein Haushalt plus eine Person eines weiteren Haushalts
  • Geimpfte und Genesene zählen nicht mit
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit

Kultur

  • Konzerte im Freien mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis
  • Museen und Kunstausstellungen mit Terminbuchung

Sport

Freizeit

  • Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolf oder Kletterparks dürfen öffnen
  • Liegewiesen von Freibädern müssen geschlossen bleiben

Einzelhandel

  • Alle Geschäfte sind geöffnet
  • Negatives Testergebnis, Personenbegrenzung und Terminbuchung für Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind

Gastronomie

  • Betrieb im Außenbereich und mit negativem Testergebnis erlaubt

Beherbergung

  • Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Hotels mit negativem Testergebnis erlaubt
  • Kapazitätsbegrenzung bei Hotels

Einreisen aus dem Ausland

  • Risikogebiete: Keine Quarantäne für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete
  • Hochinzidenzgebiete: 10 Tage Quarantäne, Freitesten möglich, Ausnahmen für Immunisierte
  • Virusvariantengebiete: 14 Tage Quarantäne, auch für Geimpfte und Genesene
  • „Risikofreie“ Gebiete: Testpflicht für nicht immunisierte Reisende