Freizeit, Reisen, Gastronomie: Diese Regeln gelten aktuell im Kreis Borken
Corona-Pandemie
Sowohl der Bund als auch das Land NRW erlassen zurzeit laufend neue Corona-Maßnahmen. Wir haben an dieser Stelle die aktuell geltenden Regeln für den Kreis Borken zusammengefasst.

Unter freiem Himmel ist im Kreis Borken wieder vieles möglich. © picture alliance/dpa
Der Kreis Borken liegt zurzeit bei einer Inzidenz unter 100. Damit gelten folgende Regeln.
Ausgangsbeschränkungen
- Aktuell keine Ausgangsbeschränkung im Kreis Borken
Kontaktbeschränkungen
- Fünf Personen aus zwei Haushalten
- ODER: Ein Haushalt plus eine Person eines weiteren Haushalts
- Geimpfte und Genesene zählen nicht mit
- Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit
Kultur
- Konzerte im Freien mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis
- Museen und Kunstausstellungen mit Terminbuchung
Sport
- Kontaktloser Sport im Freien mit bis zu 20 Personen
- Kontaktsport im Freien und Gruppen nach den Regeln der Kontaktbeschränkungen
- Freibäder öffnen zur Sportausübung mit negativem Testergebnis
Freizeit
- Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolf oder Kletterparks dürfen öffnen
- Liegewiesen von Freibädern müssen geschlossen bleiben
Einzelhandel
- Alle Geschäfte sind geöffnet
- Negatives Testergebnis, Personenbegrenzung und Terminbuchung für Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind
Gastronomie
- Betrieb im Außenbereich und mit negativem Testergebnis erlaubt
Beherbergung
- Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Hotels mit negativem Testergebnis erlaubt
- Kapazitätsbegrenzung bei Hotels
Einreisen aus dem Ausland
- Risikogebiete: Keine Quarantäne für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete
- Hochinzidenzgebiete: 10 Tage Quarantäne, Freitesten möglich, Ausnahmen für Immunisierte
- Virusvariantengebiete: 14 Tage Quarantäne, auch für Geimpfte und Genesene
- „Risikofreie“ Gebiete: Testpflicht für nicht immunisierte Reisende