Bundesamt hätte keinen Spielraum, um Erörterung zu Endlager zu verschieben

Fachkonferenz Teilgebiete

Die BI Ahaus kritisiert, dass Fragen zum möglichen Atommüll-Endlager nur online diskutiert werden. Dem Bundesamt sind die Hände gebunden. Eine Terminverschiebung sei nicht vorgesehen.

Ahaus

, 07.02.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Was passiert mit dem Atommüll, der in Ahaus gelagert wird? Die Suche nach einem Endlager läuft. Darüber wird am kommenden Wochenende online diskutiert.

Was passiert mit dem Atommüll, der in Ahaus gelagert wird? Die Suche nach einem Endlager läuft. Darüber wird am kommenden Wochenende online diskutiert. © Bernd Schlusemann

Mit 46 Gruppierungen und Bürgerinitiativen hatte die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ die anstehenden Fachkonferenzen zu den Teilgebieten für ein mögliches Atommüll-Endlager scharf kritisiert. Unter anderem hatte sie gefordert, die weiteren Beratungen aufzuschieben, bis der Lockdown durch das Coronavirus aufgehoben werden kann und öffentliche Zusammenkünfte wieder möglich sind.

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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) bezieht dazu Stellung: Das Base habe unmittelbar nach Veröffentlichung die Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete im Rahmen der Fachkonferenz sicherzustellen.

Gesetz lässt keinen Spielraum für Terminverschiebung

Teilnehmer sollen so über den Erkenntnisstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) informiert werden. Auch sollen sie Anregungen und Kritik einbringen können. Gleichzeitig laufe der Suchprozess ja weiter. Eine Verschiebung der Fachkonferenz würde so zu verschiedenen Wissensständen führen. Das sehe das Standortauswahlgesetz nicht vor.

Das Format einer digitalen Beteiligung biete vielen Interessierten die Chance einer Teilnahme – unter Corona-Bedingungen. Das zeige auch das enorm große Interesse an der Veranstaltung: Das Base spricht von über 1500 Anmeldungen zur Konferenz.

Forderungen zur Verschiebung der Konferenz müssten direkt an den Gesetzgeber gerichtet werden. Das Standortauswahlgesetz lasse der Behörde keinen Ermessensspielraum.