Angeklagter kann auf milde Strafe hoffen

Tödliches Ehedrama

Im Prozess um das tödliche Ehedrama in Wessum kann der Angeklagte Pizzabäcker Ibrahim I. auf eine mildere Bestrafung hoffen. Zwei Sachverständige schlossen am Donnerstag vor dem Schwurgericht Münster nicht aus, dass der 34-Jährige zum Zeitpunkt der Tat nur vermindert schuldfähig war.

WESSUM/MÜNSTER

16.10.2014, 17:54 Uhr / Lesedauer: 1 min
Angeklagter kann auf milde Strafe hoffen

Auch die Rechtsmedizinerin, die die Leiche der dreifachen Mutter obduziert hatte, hatte dabei deutliche Anzeichen auf einen sogenannten „Overkill“ gefunden. Die Leiche wies 28 Stichverletzungen auf. Einige davon seien mit so großer Wucht beigebracht worden, dass die Klinge sogar Knochen durchstoßen hätte. „Die Frau hatte keine Chance, das zu überleben“, sagte die Ärztin den Richtern. „Selbst, wenn ein Notarzt direkt daneben gestanden hätte, hätte er nichts mehr für sie tun können.“ Ibrahim I. räumt die Tat ein, will sich an Einzelheiten aber angeblich nicht mehr erinnern können. Ein medizinischer Grund für diesen Gedächtnisverlust ist aus psychiatrischer Sicht aber nicht gegeben, sagte der Sachverständige am Donnerstag. Er könne deshalb nicht ausschließen, dass Ibrahim I. dies nur behaupte, um sich vor unangenehmen Nachfragen zu schützen. Detailwissen zur Tat An einer Stelle hatte der 34-Jährige zuletzt sogar doch noch Detailwissen vom Tattag offenbart. Nach der Attacke auf seine Frau habe diese ihn angeschaut und geflüstert: „Ich glaube, ich bin tot.“ Die Rechtsmedizinerin hält es für möglich, dass dieses schauerliche Detail tatsächlich der Wirklichkeit entspricht. „Selbst mit einem Stich durchs Herz wäre das noch möglich gewesen.“ Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.  

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