So richtig ist auch nach der Verhandlung vor dem Amtsgericht Ahaus am Dienstag nicht klar, was sich da Ende Oktober des vergangenen Jahres abgespielt hat. Zwar gestand die Täterin ihren Diebstahl, den sie zusammen mit zwei weiteren ehemaligen Freundinnen begangen hatte – dennoch bleiben Kleinigkeiten weiterhin ungeklärt. Sicher ist, dass die 40-Jährige eine empfindliche Strafe zugesprochen bekam.
Mit zwei weiteren Frauen, einerseits der Freundin ihres Bruders und andererseits dessen Schwester, ist die Münsteranerin Ende Oktober 2021 zu einem Alstätter Hofladen gefahren. „Sie haben mir gesagt, dass man hier Kartoffeln, Eier und Honig besonders einfach klauen könnte“, erzählte die Angeklagte. Dabei nannte sie auch Namen der Mitstreiterinnen und zeigte sich generell kooperativ.
Und so klaute die Gruppe acht Säcke Kartoffeln, zehn Packungen Eier und ein Glas Honig. Das funktionierte so einfach, weil die Bezahlung im Laden „auf Vertrauen basiert“, wie die Betreiberin später im Zeugenstand erklärte. Die Käufer würden den nötigen Betrag einfach in die Kassen einwerfen, ohne dass es die Verkäufer wirklich überprüfen könnten.
„Bei ihnen war es aber besonders dreist“, sagte die Betreiberin. Denn das Dreigespann warf nur sehr tiefe Centbeträge in die Kasse ein und erzeugte so einen Schaden von etwa 50 Euro. Kameraaufnahmen aus dem Laden bewiesen dieses Vorgehen eindeutig.
Laut eigener Aussage wollte die Angeklagte nun endlich reinen Tisch machen, ihr tue das alles extrem leid und sie wolle mit diesem Kapitel abschließen. Deshalb hätte sie das Geld für den aufgekommenen Schaden auch schon direkt dabei und wolle es der Geschädigten direkt vor Ort übergeben. Kurios wurde es dann aber danach.
Die Überwachungskameras erwischten die Dreiergruppe nämlich nicht nur einmal, mittags gegen 13 Uhr, sondern noch ein zweites Mal, zwei Stunden später gegen 15 Uhr. „Das ist mir alles so peinlich, aber ich kann mich leider überhaupt nicht mehr erinnern. Vielleicht haben wir zwischendurch noch einen Backfisch gegessen und sind dann nochmal hin, aber das weiß ich wirklich alles nicht mehr“, sagte die Angeklagte vor Gericht.
Bereits sechs Diebstähle zuvor
Wie viel Geld genau eingeworfen wurde, sei aufgrund des „auf Vertrauen basierenden“ Systems nicht direkt erkennbar. Auch die Münsteranerin war sich dahingehend nicht mehr sicher. Sie berichtete aber, dass sie die Kartoffeln, die Eier und das Honigglas in ihrer Familie aufgeteilt habe. Unter Tränen entschuldigte sich die Bäckereifachverkäuferin, zeigte Reue und beteuerte, so etwas weder vorher noch später noch einmal gemacht zu haben.
Kurz danach verlas der Richter allerdings aus dem Bundeszentralregister, dass die Angeklagte bereits sechsmal im vergangenen Jahrzehnt des Diebstahls überführt worden war. Eben das war auch der Grund, weshalb er am Ende des Prozesses eine verhältnismäßig harte Strafe für die Diebin aussprach.
„Mich hat Ihre Aussage zugegeben ein bisschen irritiert, dass Sie so etwas noch nie zuvor gemacht haben“, sagte der Richter. „Sie waren ja schon vor diversen Gerichten und wenn Sie damit meinen, dass Sie noch einen Hofladen bestohlen haben, muss ich klar sagen: ‚Diebstahl ist Diebstahl.‘“ Trotz der positiv zu bewertenden Gesamtumstände, unter anderem mit der Namensnennung, sei eine viermonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung eine angemessene Strafe.
Entschuldigung mit Schokolade
Auch bei der geschädigten Ladenbesitzerin sorgte die Entschuldigung unter Tränen nicht für eine mildere Einschätzung der Tat. Eine geschenkte Packung Pralinen der Täterin nahm sie ebenfalls nicht an. „Für mich war das Vorsatz. Kaum ein anderer Dieb war so dreist wie Sie. Ich nehme das Geld an, um den Schaden zu begleichen, mehr möchte ich aber nicht.“
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