Kein gerichtliche Milde für ihre Prügelattacke auf einen wehrlosen Taxifahrer erfuhren zwei Ahauser (21/29). Im Gegenteil.

Kein gerichtliche Milde für ihre Prügelattacke auf einen wehrlosen Taxifahrer erfuhren zwei Ahauser (21/29). Im Gegenteil. © Leonie Sauerland

Ahauser Taxi-Schläger (21/29) kassieren überraschend „harte Strafe“

rnLandgericht Münster

Zwei Männer aus Ahaus (21/29) haben 2019 einen Taxifahrer in der Bauerschaft Sabstätte brutal verprügelt. Und die Tat im Nachgang „gefeiert“. Jetzt haben sie dafür die harte Strafe kassiert.

Heek

, 17.05.2022, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Schlagartig versteinerten sich die Mienen. Die Taxi-Schläger aus Ahaus (21/29) hatten Sekunden zuvor die volle Härte des Gesetzes erfahren. Stück für Stück schien bei ihnen anzukommen, was sie sich mit ihrer brutalen Prügelattacke auf einen pakistanischen Taxi-Fahrer in Sabstätte eingebrockt haben.

Hatte es am dritten Verhandlungstag nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch so ausgesehen - so weit lagen die Ansichten nicht auseinander - dass die beiden Ahauser mit jeweils einer Bewährungsstrafe davonkommen könnten, ließ die Strafkammer keine Milde walten.

Keine Jugendsünde

„Das ist hier keine Jugendsünde. Aus so einem nichtigen Anlass auf einen Wehrlosen so drauf zu gehen, das ist einfach eine schwere Schuld“, stellte die Vorsitzende Richterin der Strafkammer vor dem Landgericht Münster fest.

Mehr noch: „Solche eine schwerwiegende Tat muss hart bestraft werden.“ Und zum jüngeren Ahauser: „Sie haben die Tötung des Mannes billigend in Kauf genommen.“ Die Worte saßen offensichtlich. Die beiden Ahauser versanken in ihren Stühlen und wendeten den Blick vom Plenum ab.

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Rückblick. Wie bereits berichtet, haben die beiden Männer aus Ahaus am 18. Februar 2019 in der Bauerschaft Sabstätte brutal auf einen Taxi-Fahrer eingeschlagen und eingetreten.

Der jüngere der beiden Männer setzte sich, nachdem der Taxifahrer ausgestiegen war, hinter das Steuer und fuhr auf den Taxi-Fahrer zu. Dieser rette sich in letzter Sekunde mit einem Sprung in den Straßengraben.

Taxi-Fahrer kann fliehen

Schlussendlich gelang es dem Taxifahrer, mit dem Wagen zu fliehen und die Polizei zu rufen. Als diese mit Blaulicht eintraf, flüchteten die Schläger. All das räumten die Männer vor Gericht ein.

Auslöser des Ganzen sollen Unstimmigkeiten über die Höhe des Fahrtgeldes gewesen sein. Die Männer fühlten sich über den Tisch gezogen. Aus dem anfänglich verbalen Disput entwickelte sich dann die brutale Prügelattacke.

Vor dem Landgericht Münster mussten sich die Ahauser Schläger (21/29) verantworten. Beide müssen für die Tat aus 2019 eine Haftstrafe antreten.

Vor dem Landgericht Münster mussten sich die Ahauser Schläger (21/29) verantworten. Beide müssen für die Tat aus 2019 eine Haftstrafe antreten. © Till Goerke

Die Strafkammer wertete das bei beiden Männern als gemeinschaftlich-gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung. Beim jüngeren Ahauser kam noch der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr hinzu. Er war nämlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Räuberische Erpressung laut Gericht deshalb, weil die Männer nicht bereit waren, den schon runtergehandelten Fahrpreis von 30 Euro zu zahlen. Stattdessen prügelten sie los. Mehr noch. Nachdem sie sich am Tag danach der Polizei stellten, wurden die Handys der Männer ausgewertet.

Verstörender Chat

Den Chatverlauf bezeichnete die Richterin als „verstörend“. Die Männer machten sich über den Taxifahrer und die Tat lustig und verhöhnten den Fahrer – der Chat wurde in Auszügen verlesen – in dem sie ihn „nachäfften“.

All das habe eine „harte Strafe“ einfach notwendig gemacht, stellte die Richterin klar. Und hätten die Ahauser, das schob die Richterin direkt hinterher, nicht im Laufe der Verhandlungstage Reue gezeigt, wäre die Strafe noch drakonischer ausgefallen.

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Dass die Schläger dem Taxi-Fahrer bereits eine hohe vierstellige Summe an Schmerzensgeld gezahlt haben, wertete das Gericht nicht strafmildernd. Ohnehin war die Tatschuld, trotz vorherigem Alkoholkonsums, nicht gemindert. So die Ansicht der Strafkammer.

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All das ergab am Ende für den 29-Jährigen eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Der 21-Jährige bekam, obwohl er nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt wurde, sogar noch drei Monate mehr – 3 Jahre. Ebenso eine Sperre der Fahrerlaubnis von vier Jahren.

Damit machte die Strafkammer in ihrem Urteil deutlich, dass die Schuld beim 21-Jährigen durch die Fahrt mit dem Taxi noch mal schwerer als bei seinem „Tatkomplizen“ wog. Wegen der Strafhöhe stand eine etwaige Bewährung nicht zur Debatte.