
© Bernd Schlusemann
Ahauser in 15 Anklagepunkten schuldig gesprochen – mehrjährige Haftstrafe für 54-Jährigen
Betrugsprozess
Schuldig in 15 Anklagepunkten. So lautete gestern das Urteil gegen einen 54-jährigen Ahauser, der wegen Betruges angeklagt war. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil angekündigt.
Über eine Stunde dauerte die Begründung des Vorsitzenden Richters des Schöffengerichts nach Bekanntgabe des Strafmaßes gegen die ehemaligen Maschinenhändler. Nach 45 Minuten musste der Richter dem Angeklagten eine zehnminütige Pause gewähren. So wollte es ein ärztlicher Gutachter, der den herzkranken Angeklagten schon vor Beginn des Prozesses untersucht hatte.
Es sei einer der wohl längsten Prozesse vor dem Ahauser Amtsgericht gewesen, meinte der Richter gestern. Für den Angeklagten endete der Prozess mit einer Haftstrafe. Er hatte unter anderem gebrauchte Pulverbeschichtungsanlagen verkauft, Anzahlungen kassiert und nicht oder nur Schrott geliefert.
Lange Anklageliste der Staatsanwaltschaft
- Gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung in mehreren Fällen wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten unter anderem vor. Beispielsweise verkaufte er einem Unternehmer aus Hamburg im Oktober 2015 für 28.500 Euro einen gebrauchten Pulverbeschichtungsofen, kassierte 10.000 Euro Anzahlung, lieferte den Ofen aber nie aus. Hier wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten außerdem vor, den Kaufvertrag gefälscht zu haben.
- Im Februar 2016 soll der Ahauser eine Tunnelbeschichtungsanlage verkauft haben. Den Kaufpreis von 15.000 Euro hat er laut Staatsanwalt ebenso erhalten wie 9.350 Euro für die Demontage der Anlage. Die aber kam nie bei seinem Kunden an.
- Zwei Kompressoren, im Internet verkauft, sahen nie ihre Käufer und auch ein Rechtsanwalt des Angeklagten hat den Mann wegen Betrug angezeigt. In diesem Fall hatte der Angeklagte dem Anwalt aus Ahaus/Heek mehrere Aufträge gegeben, obwohl er genau wusste, dass er die Rechnungen – insgesamt rund 5000 Euro – nicht bezahlen kann.
- Gemietete und nicht bezahlte Gabelstapler und Scherenbühnen werden außerdem noch vor Gericht erörtert werden. Rechnungssumme hier: 4300 Euro.
- Nach dem Scheitern seines Unternehmens war der Ahauser Angestellter mit Dienstwagen bei einer Firma in Hamburg. Als das Arbeitsverhältnis gelöst wurde, gab er den Dienst-Smart nicht zurück. Vielmehr versuchte der 54-Jährige, den Wagen bei einem Autohändler in Alstätte zu verkaufen. Das gelang nicht und die Polizei konnte den Wagen sicherstellen.
Für zwölf Betrugstaten, zwei falsche eidesstattliche Versicherungen und unter Einbeziehung einer Reststrafe unter die der Angeklagte noch stand - zwei mal 155 Tagessätze Geldstrafe) - erhielt der Angeklagte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Für einen weiteren Betrugsfall aus diesem Jahr kommen noch weitere sechs Monate Haft hinzu. Haftstrafen, die ohne Bewährung ausgesetzt wurden.
Einziehung von Geld und Zahlung der Gerichtskosten
Daneben ist Wiedergutmachung angesagt. Kommt der Angeklagte aus dem Gefängnis und zu Geld, hat er 46.288 Euro durch seine Taten entstandenen Schaden zu bezahlen. Und auch die Gerichtskosten muss der Ahauser übernehmen.
Die Urteilsverkündung am 17. Verhandlungstag in Saal I stieß gestern auf großes Publikumsinteresse. Die sonst meist leeren Zuschauerreihen waren gut gefüllt, als der Richter das Urteil sprach.
Bis auf zwei Zeugen seien alle glaubhaft gewesen, erklärte der Richter, bevor er jeden einzelnen Anklagepunkt aufrief und das Urteil des Gerichts begründete. „Für das Gericht steht fest, dass sie regelmäßig Verträge nicht erfüllt haben“, meinte der Richter am Ende einer „ungewöhnlich langen Beweisaufnahme.“
Die habe aber durchaus Sinn gemacht. So habe sich das Gericht einen guten Eindruck von dem Angeklagten machen können. Fazit des Gerichts: „Dem Angeklagten sind seine Geschäftspartner mindestens egal“. Ziel sei es häufig gewesen, „die Geschäftspartner zu betrügen“.
„Es steht fest, dass sie regelmäßig Verträge nicht erfüllt haben“, sagte der Richter und blickte dabei in Richtung des Angeklagten. Der sagte auch am letzten Tag der Gerichtsverhandlung kein Wort. Kein Wort des Bedauerns, kein Wort der Entschuldigung. Im Gegenteil, er grinste immer wieder, als der Richter das Urteil begründete.
„Strafschärfend“ zu Lasten legte der Richter dem Angeklagten auch, dass er „keinen Bock“ hatte, die Gläubiger zu befriedigen. Im Gegenteil, er habe sogar aktiv versucht, das zu verhindern, resümierte der Richter unter Hinweis auf Zeugenaussagen.
Das dem Gericht entstandene Gesamtbild beschrieb der Richter so: „Das Gericht ist überzeugt, der Angeklagte nimmt billigend in Kauf, dass seine Kunden geschädigt werden.“ In vielen Fällen habe der Angeklagte nie die Absicht gehabt, Anlagen zu liefern oder Rechnungen zu bezahlen.
15 laufende Zwangsvollstreckungsverfahren gehabt
Das Bild rundete der Richter dadurch ab, dass er auf 15 laufende Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Angeklagten hinwies. Dennoch habe der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt Aufträge erteilt und „auf dicke Hose gemacht“.
Dass der Richter sehr tief in dem Verfahren steckt und sich in den letzten Monaten intensiv damit beschäftigt hat, wurde bei der Urteilsbegründung deutlich: Der Vorsitzende ging in der mehr als einstündigen Begründung auf jeden einzelnen Punkt der Anklage detailliert, durchweg in freier Rede und ohne vorbereitetes Manuskript ein. Dabei nannte er Daten, Namen, hatte Zeugenaussagen parat und schilderte Abläufe.
Keine positive Sozialprognose
Eine Bewährung wollte das Gericht am Ende auch für die sechsmonatige Einzelstrafe nicht geben. Hier hatte der Angeklagte versucht, ein Firmenfahrzeug seines ehemaligen Arbeitgebers beim Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Alstätter Autohaus in Zahlung zu geben. „Das Gericht sieht keine positive Sozialprognose“, meinte der Richter und wies dabei auf die Intensität der durch den Angeklagten begangenen Straftaten hin.
Ein von der Staatsanwaltschaft beantragtes Berufsverbot wollte das Gericht nicht verhängen. „Wie sollen wir das eingrenzen“, meint der Richter. Außerdem sei der Angeklagte zunächst für ein paar Jahre aus dem Verkehr gezogen.
Revision und weitere Verfahren
Ob das so ist, darüber ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Verteidigung hatte bereits vor dem Urteilsspruch Revision angekündigt. Die wird dann vor dem Landgericht in Münster verhandelt.
So lange bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß. Allerdings stehen ihm weitere Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug ins Haus. Das hatte der Staatsanwalt in der vergangenen Woche angekündigt.
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