75-Jähriger trifft Katze tödlich
Polizei ermittelt
An der Jakobistraße in Wessum wird auf Katzen geschossen. Ein Tier wurde von den Projektilen tödlich getroffen. Am Montagabend wurde der Fall im Internet öffentlich. Jetzt ermittelt die Polizei.

Im Internet machte der Fall am Montag schnell die Runde. Ein 75-jähriger Wessumer soll mit einem Luftgewehr an der Jakobistraße auf die Katze geschossen haben.
Frank Rentmeister, Pressesprecher der Polizei im Kreis Borken, bestätigt den Fall auf Anfrage der Münsterland Zeitung gestern. Tatsächlich gebe es eine entsprechende Anzeige: Demnach soll ein 75-jähriger Wessumer am Montagabend mit einem Luftgewehr aus einem Dachfenster an der Jakobistraße geschossen und dabei das Tier tödlich getroffen haben.
Binnen weniger Stunden stieß der Fall auch bei Facebook auf große Resonanz. In einer Reihe von Kommentaren forderten Nutzer rigide Strafen gegen den Schützen. Zum Schuss selbst erklärte Rentmeister, dass man theoretisch mit einem Luftgewehr auf dem eigenen, eingefriedeten Grundstück schießen dürfe. „Aber nur, wenn man sicherstellen kann, dass das Projektil niemanden gefährden und das Grundstück nicht verlassen kann“, erklärt Rentmeister. Also entweder auf einem großen Grundstück, im Außenbereich oder durch die Verwendung eines besonderen Kugelfangs.
Tierschutzgesetz
„Das heißt natürlich nicht, dass man deswegen ein Tier erschießen darf“, ergänzt der Polizeipressesprecher. Auf den Wessumer Schützen kommt nun eine Ermittlung wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu. Stefan Woltering, Hegeringleiter Alstätte, Ottenstein, Wessum und Graes, verurteilt den Schuss auf die Katze auf Schärfste. „Abschüsse von Katzen sind jagdgesetzlich verboten“, sagt er. Hegeringsleiter und -mitglieder seien angehalten, streunende Katzen beim Ordnungsamt abzugeben.