Mit einer sogenannten Bodycam, einer Videokamera, hatte die 27-jährige Polizistin einen Großteil des Einsatzes im vergangenen Dezember aufgenommen. Die Beleidigungen hatte sie zwar nicht aufgezeichnet, dem Richter reichte es aber auch so für ein Urteil.

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31-Jähriger beleidigt Polizisten auf Arabisch – und wird verstanden

rnHohe Geldstrafe

Mit wüsten Beleidigungen auf Arabisch hat ein 31-Jähriger im Dezember auf eine Polizeikontrolle reagiert. Eine Polizistin verstand ihn. Vor Gericht folgte jetzt eine empfindliche Geldstrafe.

28.05.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Beleidigungen auf Arabisch hat ein 31-Jähriger zwei Polizisten zugerufen, als sie ihn im vergangenen Dezember in der Innenstadt kontrollierten. Dumm für ihn: Eine 27-jährige Polizistin verstand ihn genau und zeigte den Mann an. Mit einer Geldstrafe wäre die Sache erledigt gewesen, doch der Mann legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. So endete die Geschichte am Dienstag vorerst vor dem Ahauser Amtsgericht. Mit ziemlich hanebüchenen Erklärungen und einer noch empfindlicheren Geldstrafe.

Zur Vorgeschichte: In der Nacht im vergangenen Dezember parkt wieder einmal ein Pkw vor dem Restaurant in der Ahauser Fußgängerzone. Als eine Polizeistreife vorfährt, um den Regelverstoß zu ahnden, treten vier oder fünf Männer aus dem Restaurant, darunter der Angeklagte. Ein 47-jähriger Polizist fragt nach dem Fahrzeugschein. Den bekommt er erst einmal nicht. Dafür ruft der 31-jährige Billerbecker ihm auf Arabisch etwas zu. Die Beleidigung versteht der Polizist nicht. Seine Kollegin dafür umso besser.

Polizistin kann wüste Beleidigungen übersetzen

Vor Gericht übersetzte die arabisch sprechende Polizistin die wüsten Beschimpfungen und Drohungen mit sexuellem Hintergrund, die der Angeklagte den Polizeibeamten zurief.

Die Polizistin steigt zu diesem Zeitpunkt damals ebenfalls aus dem Streifenwagen aus und stellt die Männer zur Rede. Die Lage eskaliert. Schreien und Schimpfen sind auf einem Video zu hören. Die Kamera trägt die Polizistin beim Einsatz am Körper. Über mehrere Minuten ziehen sich Einsatz und Auseinandersetzung hin. Weitere Polizisten werden hinzugerufen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung holt der 31-jährige Angeklagte schließlich betont langsam seine Papiere aus einem anderen Auto.

Krude Erklärungen und eine konstruierte Lüge

Vor Gericht erklärte der Mann zunächst, dass er die Polizisten überhaupt nicht beleidigen wollte. Er habe sich mit einem der anderen Männer über die Reifen des Autos unterhalten. Die Polizei habe bei der Kontrolle auch die Profiltiefe beanstandet. Dabei seien die Reifen frisch gewechselt gewesen. Die Verwünschung habe daher dem Automechaniker gegolten, der die alten Reifen montiert habe.

Der Mitbewohner des Angeklagten und Inhaber des Restaurants, der von ihm spontan telefonisch in die Verhandlung gerufen wurde, bestätigte diese Version.

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Doch der Richter glaubte beiden nicht: „Ich möchte Ihnen keinen in den Tee tun, aber es könnte sein, dass das gelogen ist“, hielt der Richter dem Zeugen vor. Diese goldene Brücke nutzten weder Angeklagter noch der Zeuge. Sie blieben bei ihrer Version. Allein: Weder konnten sich die Polizisten an eine Reifenkontrolle erinnern, noch gab es eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Auch auf dem Video ist von den angeblich abgefahrenen Reifen als Ursache der Beleidigung keine Rede.

An jenem Abend hatte der 31-Jährige noch eine andere Erklärung parat. Auf dem Video ist zu sehen, wie er betont selbstsicher erklärt: „Ich meinte nicht den Beamten. Ich kann doch auch den Baum da vorne gemeint haben.“

Klarer Schuldspruch nach 90 Minuten Verhandlung

Nach fast 90 Minuten Verhandlung stand für den Richter am Dienstag fest, dass die Beleidigungen sehr wohl den Polizisten gegolten hatten. Schuldspruch. Der 31-Jährige muss eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 Euro zahlen. Deutlich mehr, als in dem Strafbefehl stand.

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Und das begründete er dem Angeklagten in aller Ausführlichkeit: „Sie haben nicht mit einer arabisch-sprachigen Polizistin gerechnet.“ Möglich sei, dass er sich in der Gruppe als „starker Mann“ profilieren wollte, der die Polizei hinhalten könne. „Aber Sie haben hier mit ihrem Mitbewohner in meinen Augen eine Lügengeschichte konstruiert“, so der Richter. Möglich, dass sich die beiden Männer auch deswegen noch einmal vor Gericht verantworten müssen.

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