Auch ein Geständnis bewahrte einen damals 20-Jährigen nicht davor, dass er mit einer Geldauflage sanktioniert wurde. Das Gericht wies dem Ahaus eine gewisse Mittäterschaft bei der Vortäuschung einer Straftat nach.

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2500 Euro „Schweigegeld“ waren verlockend, doch der Plan ging nicht auf

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26.000 Euro veruntreut: Auch wenn er nicht direkt am Plan beteiligt war, wies das Gericht einem damals 20-Jährigen eine Mittäterschaft bei der Vortäuschung einer Straftat nach. Das kostet.

Ahaus

, 05.08.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Verlockung war scheinbar zu groß: 2500 Euro sollte ein damals 20-Jähriger für das „Mitspielen“ bei der Vortäuschung einer Straftat erhalten, letztlich wurden es „nur“ 1000 Euro. Der Plan ging aber nicht auf, die Polizei fand früh begründete Ungereimtheiten. Der Ahauser legte ein Geständnis ab, um eine Geldbuße kam er letztlich nicht herum: Eine „spürbare, aber angemessene Auflage“, erklärte der Richter im Amtsgericht Ahaus.

Eigentlich habe er nur mitfahren wollen. Im Oktober 2019 begleitete der Angeklagte seinen damals besten Freund auf einer Kurierfahrt. Ziel war eine Tankstelle in Emlichheim, wo die beiden zwei Geldtaschen in Empfang und nach Ahaus bringen sollten. Inhalt: satte 26.000 Euro. Auf der Rückfahrt nahm die Reise eine unerwartete Wendung: „Wir werden gleich überfallen“, habe sein Freund dem Ahauser gegenüber geäußert.

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Auf einem Parkplatz an der A31 zwischen Schüttorf und Heek übergab der Fahrer zwei Geldtaschen an ein anderes Fahrzeug, das von Mittätern gelenkt worden war. Auf dem nächsten Parkplatz informierte er dann die Polizei und schilderte den „Überfall“. Der Angeklagte war mittlerweile eingeweiht. Statt 2500 Euro wurden dem damals 20-Jährigen später 1000 Euro „Schweigegeld“ übergeben.

Zu diesem Zeitpunkt, wenige Tage nach dem Vorfall, hatte sich der Angeklagte bereits einem Anwalt anvertraut. Die Polizei hatte zuvor begründete Zweifel an den Schilderungen geäußert. Der Ahauser legte daraufhin ein Geständnis ab und zahlte die 1000 Euro zurück.

„Ich wollte es ihm nicht versauen“

Die Frage des Richters, ob er in die kompletten Pläne des Freundes eingeweiht gewesen sei, verneinte der Angeklagte. „Mein Freund telefonierte auf der Rückfahrt auf einmal hektisch, erklärte mir seinen Plan. In der Diskussion fragte er mich, ob ich mitmache. Ich wollte es ihm nicht versauen, also habe ich mich darauf eingelassen“, sagte der Angeklagte. Ein Fehler.

Der Richter sah trotz des Geständnisses durchaus eine Mittäterschaft des Heranwachsenden: „Durch die Aussicht auf die 2500 respektive 1000 Euro war der Wille begründet, dass der Plan aufgeht.“ Deshalb sei eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich, bestätigten Staatsanwalt und Richter unisono. „26.000 Euro sind keine Kleinigkeit“, erklärte der Staatsanwalt. Dieser entschied sich dann doch dafür, die Anklage nach dem Jugendstrafrecht zu beurteilen.

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Es handele sich aber nicht um einen Diebstahl, sondern um die gemeinschaftliche Veruntreuung/Unterschlagung und die Vortäuschung einer Straftat. Der Ahauser habe „die Kurve mittlerweile bekommen“ und stehe „in Lohn und Brot“, dennoch sei eine Geldauflage von 2000 Euro – und damit „nicht nur so ein bisschen“ – angemessen.

Staatsanwalt: 26.000 Euro sind nicht nur eine Kleinigkeit

Die Verteidigung merkte die „geringe Tatbeteiligung“ des Mandanten an, zudem habe dieser den Kontakt zum damals besten Freund komplett abgebrochen. Diese „völlig falsch verstandene Freundschaft“ müsse allerdings sanktioniert werden. 1500 Euro seien angemessen.

2000 Euro an eine soziale Einrichtung – das war dann der Inhalt des Urteils durch den Richter. Durch das Mitwirken habe der Angeklagte dem Plan zugestimmt und sich Vorteile verschafft. Deshalb sei ein Urteil unausweichlich, was „bei Heranwachsenden nicht unbedingt üblich“ sei. 26.000 Euro seien erheblich, der Angeklagte habe Vertrauen sowie nicht zuletzt erhebliche Ressourcen der Polizei missbraucht.

Der Richter erkannte dabei durchaus an, dass sich der Ahauser im Auto in einer Art Zwickmühle befunden hatte. Aber: Dadurch, dass er das falsche Bild auch bei der ersten Aussage bei der Polizei gezeichnet habe, sei er auch im weiteren Verlauf an der Straftat beteiligt gewesen.