Nach einem sehr tiefen Blick ins Glas wollte eine Wernerin (50) den Weg offenbar nicht zu Fuß antreten und ließ sich mit nichts davon abhalten, auf ihr E-Bike zu steigen. Jetzt wurde sie in Abwesenheit verurteilt.
Die Frau mit der unsicheren Fahrweise fiel Polizisten in einer Nacht Anfang August 2023 im Bereich des Kiwitzheidwegs auf. Die Beamten ermahnten sie, dass sie in ihrem Zustand nicht fahren dürfe. Sie müsse schieben. Laut Anklage versicherte die Wernerin daraufhin, dass sie auch nicht fahre. Kurz darauf, so der Vorwurf, stieg sie aber doch auf und stieg auch erst nach der dritten Ansprache durch die Beamten wieder ab. Sie musste das Pedelec daraufhin abschließen und stehenlassen. Auch bescheinigte ihr eine Untersuchung 2,71 Promille im Blut.
Mit dem Wert deutlich über der Grenze von 1,1 Promille bei „elektrisierten“ Fahrzeugen machte sich die Frau aus Werne in der Augustnacht demnach strafbar. Deshalb hätte sie, die bereits in der Vergangenheit einschlägig in Erscheinung trat, jetzt vor dem Amtsgericht Lünen stehen sollen. Bei Aufruf der Sache fehlte von der angeklagten Wernerin allerdings unentschuldigt jede Spur und das blieb auch so. Die Folge: Der Richter erließ einen Strafbefehl mit 1800 Euro Geldstrafe, einem Jahr Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis und sechs Monaten Fahrverbot für alle motorisierten Fahrzeuge.