
© Jörg Heckenkamp (A)
Werner bekommen Impf-Einladung, obwohl sie teils schon geimpft sind
Impfungen für Werner
Derzeit werden Ü70-Jährige von der Stadt Werne angeschrieben und über das Impf-Angebot informiert. Manchmal sind Personen aber schon vorher geimpft. Post bekommen sie trotzdem, was manche verärgert.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Werne sind impfberechtigt. Seit Freitag (23. April) geht es mit den Jahrgängen ab 1950 los. Sie finden in den nächsten Tagen eine Einladung zum Impfen in ihrem Briefkasten. Manche von ihnen könnten allerdings schon geimpft sein. Weil sie etwa Vorerkrankungen haben, im Gesundheitswesen arbeiten oder eine Kontaktperson von Pflegebedürftigen sind. Dennoch werden sie Post bekommen.
Dass es Überschneidungen bei der Einladung zum Impfen gibt, sorgte in der Vergangenheit für Irritationen und Ärger, wie Frank Gründken, Ordnungsdezernent der Stadt Werne, erklärt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten teils „sehr unfreundliche Anrufe“ bekommen.
„Es ist eine große Unsicherheit mit dem Thema verbunden. Einige haben sich gefragt, ob sie sich jetzt bei der Stadt melden und sagen müssen, dass sie schon geimpft sind“, erzählt Gründken. Eine Rückmeldung an die Stadt ist aber nicht nötig. Wer eine Einladung zum Impfen per Post erhält, aber schon zuvor geimpft wurde, kann das Schreiben einfach ignorieren.
Keine Rückkopplung mit Impf-Datenbank
Es gibt einen einfachen Grund für die Überschneidung. „Es gibt keine Rückkopplung zwischen unserem Melderegister und der Datenbank der bereits geimpften Personen. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen wäre das nicht möglich“, sagt der Ordnungsdezernent. Zudem könne man anhand des Melderegisters nicht erkennen, ob der Bürger oder die Bürgerin zu einem Risiko-Personenkreis gehört und somit zuvor schon eine Impfung erhalten hat.
„Wir können auch nicht sehen, zu welcher Berufsgruppe die Person gehört“, sagt Gründken. Das Ordnungsamt schickt nur anhand des Alters die entsprechenden Bescheide heraus. Nachdem das Gesundheitsamt des Kreises Unna darüber informiert, welche Altersgruppen am Zuge sind, sucht das Ordnungsamt anhand des Melderegisters die impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger heraus.
„Impf-Neid ist allgegenwärtig“
Innerhalb von zwei Tagen, so Gründken weiter, landet der Bescheid dann im Briefkasten der Werner. „Die Bescheide gehen schnell raus, damit die Bürger auch schnell einen Termin ausmachen können. Ein Begriff wie ‚Impf-Neid‘ ist mittlerweile allgegenwärtig“, sagt Gründken. Manchmal kommen die Bescheide dann aber auch bei Personen an, die bereits ihre Impfung hinter sich haben.
Auch ohne das Schreiben der Stadt können sich Personen, die in die impfberechtigte Altersgruppen fallen, einen Termin vereinbaren unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116 117 02. Eheleute oder Lebenspartner können gemeinsam geimpft werden - bei der Terminabsprache muss darauf unbedingt hingewiesen werden.