Bitterböse Überraschung: Anfang 2023 wurde die Schwester eines Mannes aus Werne (45) geblitzt und es kam heraus, dass sie gar nicht hinter dem Steuer hätte sitzen dürfen. Und damit hatte nicht nur sie jede Menge Ärger. Der Grund: Der Wagen lief auf seinen Namen.
Am 3. Januar 2023 tappte die Schwester des 45-Jährigen bei einer Fahrt über die A7 in eine Radarfalle. Im Nachgang stellte sich heraus, dass sie keinen Führerschein besaß. Und damit ging es auch dem Bruder aus Werne „an den Kragen“. Ihm wurde vorgeworfen, die Fahrt ohne Fahrerlaubnis geduldet zu haben. Er erhielt einen Strafbefehl mit 1200 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot - und legte Einspruch ein.
Diesem Einspruch folgte jetzt die Verhandlung vor dem Amtsgericht Lünen und der Verteidiger offenbarte die Hintergründe. Sein Mandant habe nicht geahnt, dass seine Schwester den Pkw ohne Führerschein gefahren habe. „Er hat das nicht unterstützt und nicht geduldet.“ Der Werner habe der Verwandten lediglich einen Gefallen getan und habe den Wagen aus Kostengründen auf seinen Namen versichert.
Der Angeklagte selbst betonte, dass der Pkw längst verkauft sei und er sich so einen Ärger nicht noch einmal einhandeln wolle. Ankläger und Richterin hatten ein Einsehen mit dem Mann, der zuvor offenbar nie negativ auffiel. Sein Verfahren wurde gegen Zahlung von 400 Euro Geldbuße eingestellt.