Sexualtäter aus Werne „Ich hatte gehofft, einen Blick zu erhaschen“

Sexualtäter aus Werne: „Ich hatte gehofft, einen Blick zu erhaschen“
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Zweiter Anlauf im Prozess gegen einen mehrfach vorbestraften Sexualtäter aus Werne. Das Dortmunder Landgericht muss klären, ob der 44-Jährige gegen die Weisungen seiner Führungsaufsicht verstoßen hat – und ob er deshalb jetzt für immer eingesperrt werden muss.

Als der Fall im Sommer 2024 erstmals verhandelt wurde, war ein psychiatrischer Sachverständiger zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte ein Fall für die Sicherungsverwahrung ist. Zu deutlich habe der Werner gezeigt, dass er schnell rückfällig werde, wenn ihm die Gelegenheit gegeben werde. Zur Sicherheit entschieden die Richter jedoch damals, ein weiteres Gutachten einzuholen.

Geständnis abgelegt

Deshalb musste der erste Prozess abgebrochen werden. Und zu Beginn des zweiten sagte der 44-Jährige gleich, dass er richtigerweise auf der Anklagebank sitzt. „Ja, es gab wieder Kontakt mit Kindern“, gab er zu. Und er habe natürlich gewusst, dass ihm dieser nach seiner letzten Haftentlassung verboten worden war.

Im Herbst 2022 hatte der Angeklagte einen achtjährigen Jungen mit dem Rad bis nach Hause verfolgt. Seine Begründung ist ebenso ehrlich wie abstoßend: „Ich habe gehofft, dass er mal pinkeln muss und ich dann einen Blick erhaschen kann.“

Tat im Schwimmbad

Erst zwei Jahre zuvor war der Werner in Bad Kreuznach zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Damals hatte er einen siebenjährigen Jungen unter der Dusche eines Schwimmbades hochgehoben. Zuvor hatte er bereits in Werne Kinder für sich nackt tanzen lassen. Und seine eigenen Zwillinge wurden ebenfalls Opfer sexuellen Missbrauchs.

Die jetzige Verhandlung will der 44-Jährige aber auch dazu nutzen, für einen fairen Umgang mit ihm zu werben. Seit Jahren wird er im Polizei-Programm KURS (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern) betreut. Und er sagt: „Die Beamten behandeln mich nicht gut. Alles, was ich sage, wird gegen mich ausgelegt.“

Gutachten Ende Januar

Ob er diese Probleme noch einmal haben wird, wird entscheidend vom Ausgang dieses Verfahrens abhängen. Inzwischen liegt das zweite Sachverständigen-Gutachten vor. Psychiater Michael Mattes soll seine Einschätzung zur Frage der Sicherungsverwahrung Ende Januar bekanntgeben.

Am selben Tag soll auch ein früherer Bewährungshelfer über seine Erfahrungen mit dem Werner mitteilen.

Klar ist schon jetzt, dass der Angeklagte an einer „sexuellen Präferenzstörung“ leidet. Schon seit Jahren gilt er als pädophil. Erkannt habe er es selbst, als seine damalige Frau sich von ihm abwandte. Danach habe er oft im Internet nach nackten Kindern gesucht, sagte der Mann zu einem früheren Zeitpunkt.