Dürfen Polizeibeamte Temposchätzungen durchführen und Verkehrsteilnehmer auf dieser Basis zur Kasse bitten? © dpa

Straßenverkehr

Wenn die Polizei Temposünder mit einer Schätzung zur Kasse bittet

Laserblitzer und Radar sind gängige Methoden, Temposünder zu überführen und zur Kasse zu bitten. In Werne kam jüngst eine weitere Methode zum Einsatz. Eine, die für Diskussionen sorgt.

Werne

, 07.05.2019 / Lesedauer: 3 min

Laserblitzer und Radarmessungen sind Dinge, die wohl jeder Verkehrsteilnehmer kennt. Fährt man zu schnell und wird dabei mithilfe dieser Gerätschaften ertappt, kann es teuer werden. Das Strafmaß hängt dabei von der Höhe der Tempo-Überschreitung ab. Laserblitzer und Radarmessung liefern dafür die entsprechenden Beweismittel.

Doch auch ohne diese Beweismittel kann die Polizei Temposünder zur Kasse bitten. So geschehen am vergangenen Donnerstag (2. Mai) in der Lohstraße in Werne. Im verkehrsberuhigten Bereich – einer sogenannten Spielstraße – kontrollierten Polizeibeamte von 18 bis 18.45 Uhr die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer – auf Wunsch eines Anliegers.

Bürger wünschen sich oft Tempomessungen vor der eigenen Haustür

„Das ist nichts Unübliches, das Bürger an uns herantreten und um eine Messung bitten“, berichtet Vera Howanietz, Pressesprecherin der Kreispolizeibehörde auf Nachfrage. In der Regel komme die Polizei diesen Wünschen nach. Denn so sei es möglich, potenzielle Gefahrenstellen zu ermitteln. „Allerdings ist das mit dem Rasen oft eine sehr subjektive Einschätzung der Anwohner und die Messungen ergeben dann etwas anderes“, so die Polizeipressesprecherin.

Das Besondere an der Donnerstagsmessung in Werne: Die Kontrolle erfolgt auf Basis einer Schätzung. Technische Hilfsmittel kamen nicht zum Einsatz. Ein Vorgehen, das in einer örtlichen Facebookgruppe intensiv diskutiert wurde. Von „brauchst du nicht zahlen – keine Beweise“ bis „es ist durchaus zulässig, dass die Geschwindigkeit geschätzt wird“ reichen die Kommentare.

Schätzmessungen beim Tempo sind erlaubt

Doch was ist jetzt richtig? Vera Howanietz stellt klar: „In einer verkehrsberuhigten Straße ist das Schätzen der Geschwindigkeit zulässig.“ Dass dem so ist, belegt auch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landgerichtes aus dem Jahr 2000.

Darin heißt es unter anderem: „Die Feststellung der Geschwindigkeit eines Kfz durch Schätzung eines Polizeibeamten ist möglich; diesen Schätzungen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen.“ Da die Schätzung ein subjektives Empfinden des jeweiligen Beamten sei. Vera Howanietz sagt dazu: „Die Beamten haben Erfahrung und es erkennt jeder, ob ein Auto 7 oder 20 km/h fährt.“

Die Strafhöhe bei Schätzmessungen ist limitiert

Denn 7 km/h ist das zulässige Höchsttempo in einer verkehrsberuhigten Straße. „Entweder man bleibt also im ersten Gang oder hat ein Automatikfahrzeug“, so die Polizeipressesprecherin. Allerdings ist die Strafhöhe bei solch einer Schätzung nicht beliebig, sondern klar geregelt.

„Es kann immer nur der niedrigste Verwarnungssatz ausgesprochen werden“, so Vera Howanietz. Dieser entspricht 15 Euro. Weigert sich ein Temposünder, diese Verwarngeld zu bezahlen, da die bildlichen Beweise fehlen, stellen die Polizeibeamten einen Zahlschein aus. „Alles Weitere ist dann Sache des Gerichts, so sich der Sünder dazu entschließt, Widerspruch einzulegen.“ Etwas, das man sich bei 15 Euro Verwarngeld allerdings zweimal überlegen sollte.

Polizei erwischt fünf Temposünder in der Lohstraße

Bei der 45-minütigen Kontrolle in der Lohstraße wurden fünf Temposünder zur Kasse gebeten. „Und diese sind geschätzt alle deutlich zu schnell gefahren“, so Vera Howanietz.

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