Wird Wohnen in Werne noch teurer? Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform

Wird Wohnen in Werne noch teurer? Sachstand zur Grundsteuerreform
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Werne rechnet, was die Grundsteuerreform in der Lippestadt auslöst. Zuallererst wohl Unmut, denn bekanntlich musste jeder Hauseigentümer einen komplizierten Fragebogen ausfüllen. Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gab Stephan Krüger, Mitarbeiter der Stadtkämmerei, einen Sachstandsbericht. Die Finanzverwaltung NRW hat im Juni 2024 Empfehlungen ausgesprochen, die Hebesätze zu erhöhen, hier vor allem die Grundsteuer B, die Hauseigentümer betrifft. Besonders brisant dabei ist, dass die Empfehlung deutlich über der des Ratsbeschlusses aus diesem Jahr liegt.

Von den für Werne angesetzten 10.800 Datensätzen zur Erhebung der neuen Grundsteuer liegen laut Krüger bis auf 700 alle vor. Diese noch fehlenden setzen sich aus Einsprüchen und noch nicht abgegebenen Erklärungen zusammen. Aktuell liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 665 v. H., der Ratsbeschluss sieht vor, den Satz ab 2026 auf 753 v. H. zu erhöhen. Die Finanzverwaltung empfiehlt allerdings eine aufkommensneutrale Anhebung auf 884 Prozent. Aufkommensneutral heißt in diesem Zusammenhang, dass die Kommune nach der Reform ab 2025 aus der Grundsteuer insgesamt genauso viel einnehmen würde wie im vorausgegangenen Jahr.

Alte Werte nicht mehr nutzbar

In Krügers Präsentation wurde schnell deutlich: Es wird teuer für Eigenheimbesitzer. „Wir dürfen die alten Werte nicht mehr nehmen, dafür gab es die Grundsteuerreform. Wir haben jetzt Werte, mit denen wir arbeiten müssen, ohne zu wissen, ob die richtig sind. Wenn wir die Hebesätze von der Finanzverwaltung nehmen, sollen wir auf einen aufkommensneutralen Wert kommen“, fasste Krüger zusammen.

Für eine Doppelhaushälfte als Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von 500 Quadratmetern, Baujahr 1992, zahlt der Eigentümer bei einer Bemessungsgrundlage von 80,29 Euro bisher 533,93 Euro. Bliebe der Hebesatz unangetastet, müsste der Eigentümer ab 2025 465,19 Euro, also rund 78 Euro weniger zahlen. Nach der Empfehlung der Finanzverwaltung würde sich die Steuer aber auf 606,42 Euro verteuern, also rund 72 Euro erhöhen.

Luftbild, St. Christophorus Kirche, Stadtverwaltung Stadthaus, Altstadt, Werne
Wird künftig zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken in Werne differenziert? © www.blossey.eu

Sinnvoll vermitteln

Richtig kompliziert wird es, wenn für die Bemessung der Grundsteuer B noch zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstück differenziert wird. In dem Fall würde der Hebesatz für Wohngrundstücke auf 729 Prozent, für Nichtwohngrundstücke sogar auf 1306 Prozent angehoben, um aufkommensneutral zu sein.

Wer wohnt, käme in der Regel günstiger davon als Eigentümer von Nichtwohngrundstücken. Nach der neuen Berechnung müsste dann ein großer Gewerbebetrieb mit einer Grundstücksgröße zwischen 10.000 und 15.000 Quadratmetern bei einer Bemessungsgrundlage von 1039,79 Euro einen Grundsteuerbetrag von 13.579,66 Euro zahlen. Das wären 6595,43 Euro mehr als nach aktueller Berechnung (6984,23 Euro) und damit fast doppelt so viel Grundsteuer.

Eine Anpassung der Hebesätze auf aufkommensneutrale Höhe inklusive einer Differenzierung der Grundsteuer B sei derzeit technisch für die Stadt Werne noch nicht umsetzbar, außerdem sei so etwas dem Bürger nicht sinnvoll vermittelbar. Eine Beibehaltung der Hebesätze, wie sie jetzt sind, sei aber auch nicht möglich, denn das würde ein Defizit von etwa 1,7 Millionen Euro bedeuten. Bliebe also die Variante mit der Anhebung der Hebesätze auf 884, statt auf 753 Prozent, so wie das Land vorgerechnet hat. Eine Entscheidung sollte in dieser Ausschusssitzung nicht gefällt werden.

Kämmerer Marco Schulze-Beckinghausen nannte das im Anschluss „eine immense Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Das Land hat entschieden, wir müssen vor Ort entscheiden, wie wir mit der Situation umgehen“. Eine besonders bittere Pille, die die Verwaltung da zu schlucken habe, denn 2025 ist in NRW auch Kommunalwahl. Das Thema werde „auf die kommunale Familie gelenkt“ - kein sehr guter Schachzug. Wichtig sei, dass die Menschen mitgenommen werden, damit sie den Prozess verstehen.