Wasserturbine ohne Genehmigung Noch immer fehlen erforderliche Unterlagen für Wasserkraftwerk

Wasserturbine ohne Genehmigung: Noch immer fehlen erforderliche Unterlagen für Wasserkraftwerk
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Die zweite Turbine der Wasserkraftanlage im Nebenarm der Lippe in Stockum hat auch weiterhin keine Genehmigung. Das bestätigte die zuständige Bezirksregierung Arnsberg in der vergangenen Woche auf Anfrage unserer Redaktion. Mitte August hatten wir erstmals darüber berichtet, dass eine der beiden Turbinen seit dem 31. Oktober 2013 über keine Betriebsgenehmigung mehr verfügt.

Antrag wurde bisher „nicht konkretisiert“

Im Sommer hatte es geheißen, dass „nach Kenntnis der Bezirksregierung Arnsberg [...] derzeit hierfür auch die erforderlichen Unterlagen erstellt“ würden. Doch an dem Genehmigungsstatus hat sich offenbar auch weiterhin nichts verändert. „Zwischenzeitlich hat der Betreiber auch die 2. Turbine mit einem Rechen mit einem Stababstand von 15 mm ausgestattet, der den Fischschutz gewährleistet“, so Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung.

Aber: „Der Genehmigungsantrag wurde noch nicht mit erforderlichen Antragunterlagen konkretisiert. Grund hierfür ist, dass das Umweltministerium bei allen im Landeseigentum stehenden Wehren an der Lippe prüft, ob diese für die Herstellung der Durchgängigkeit zur Zielerreichung nach Wasserrahmenrichtlinie entfallen oder dauerhaft erhalten werden.“

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