Petra Buschulte (59) ist sicher: „Ich bin Opfer eines Betrugs geworden. Ein Täter hat mein Online-Banking gehackt und eine digitale Girokarte bestellt.“ Und mit der sei er dann „shoppen“ gewesen – für 825,07 Euro. Die Kundin der Volksbank Waltrop meldete das unverzüglich. Und zunächst wurde ihr die Summe unter Vorbehalt auch erstattet. Später aber stornierte die Volksbank die Erstattung. Die Begründung: Petra Buschulte habe grob fahrlässig gehandelt, sensible Daten weitergegeben. Die 59-Jährige widerspricht energisch: „Das habe ich definitiv nicht!“
Die Abbuchungen habe sie am 6. Mai 2023 festgestellt, erzählt die 59-Jährige, die seit 25 Jahren Kundin bei der Volksbank Waltrop sei: „Am 4. Mai hat der Täter bei Lidl für 102 Euro eingekauft und sich dann noch 200 Euro in bar auszahlen lassen.“ Kurz darauf habe er sich noch einmal 100 Euro auszahlen lassen. Außerdem habe der Unbekannte später bei Aldi Süd das Spiel wiederholt. Am Ende war Petra Buschulte um 825,07 Euro ärmer. Bezahlt worden war mit einer digitalen Girokarte. Dass der Kontoinhaberin eine solche ausgestellt worden ist, belegt ein Kontoauszug: „Ausgabe einer Debitkarte“ steht dort mit Buchungsdatum 4. Mai. Bloß: So eine Karte hat die Waltroperin nie bestellt.

Kundin ließ Karte umgehend sperren
Buschulte ließ die Karte umgehend sperren – unter der Rufnummer 116 116 ist so etwas möglich. Zudem nahm sie Kontakt mit ihrer Bank auf und erklärte, dass sie weder eine digitale Bankkarte angefordert noch damit eingekauft habe. Außerdem ging sie zur Polizei, erstattete Anzeige wegen Computerbetrugs und ließ ihre Bankkarte für das elektronische Lastschriftverfahren sperren („KUNO-Sperre“). „Das kann nur die Polizei machen“, sagt Buschulte, die selbst als Landesangestellte in der Wache in Werne arbeitet. Und sie fügt hinzu: „Jeder Zweite oder Dritte, der bei uns in die Wache hereinkommt, erstattet Anzeige wegen Computerbetrug.“ Ihren eigenen Fall betreffend seien die Ermittlungen bereits eingestellt worden, weil es keinen Ansatz gäbe. Deshalb liege der Fall nun bei der Staatsanwaltschaft. „Die schließt den Fall ab, und die Geschädigten können sehen, wo sie bleiben. Ich kenne das“, sagt Buschulte.
Und was sagt die Volksbank? In einem ersten Anschreiben, das dieser Redaktion vorliegt, teilte die Niederlassung Waltrop mit, dass der Vorgang geprüft und an eine Versicherung weitergeleitet worden sei. „Aus gesetzlichen Gründen sind wir dazu verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zeitnah und zu diesem Zeitpunkt ggf. ohne Ergebnis der Prüfung zu erstatten“, heißt es in dem Dokument.
„Kenntnis sensibler Daten notwendig“
Keine zwei Wochen später dann die Ernüchterung für Petra Buschulte. Im zweiten Anschreiben steht: „Für die Bestellung der digitalen Karten durch Dritte ist die Kenntnis sensibler Daten notwendig, sowie eine Freigabe der Bestellung in der SecureGo-plus-App erforderlich. Daher ist davon auszugehen, dass Sie durch Weitergabe besonders schützenswerter Daten und durch die Freigabe der Kartenbestellung für den eingetretenen Schaden verantwortlich sind.“ Die Bank wird sogar noch deutlicher: „Juristisch formuliert handelt es sich dabei um grob fahrlässiges Verhalten, welches eine Schadensregulierung seitens der Versicherung ausschließt.“

Buschulte nutzt zwar die SecureGo-App, beteuert aber, weder eine Meldung über die Bestellung einer digitalen Bankkarte bekommen, geschweige denn, diese bestätigt zu haben. „Eine andere Möglichkeit, eine digitale Karte zu bestellen, gibt es aber nicht“, sagt Michael Scholten, Direktor der Volksbank Waltrop, auf Nachfrage dieser Redaktion. Er könne nicht ausschließen, dass das Handy der Geschädigten gehackt worden sei. „Es tut uns leid, wenn Kunden Opfer von Betrügern werden. Aber wir als Bank haben in diesem Fall keine andere Möglichkeit.“
Petra Buschulte will ihre Konsequenzen ziehen: „Die Volksbank Waltrop ist nicht mehr die Bank meines Vertrauens – ich werde woanders ein Konto eröffnen. Und ich werde kein Online-Banking mehr machen. Es ist zwar sehr bequem, aber es kostet im Zweifel viel Geld, wie man sieht.“
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 5. Juni 2023.
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