In Sachen Familien- und Erbrecht informiert unser Familienrechts-Experte Leander Müller in dieser Kolumne über häufige Rechtsfälle in Familien. © Optik Klose
Familienrecht im Kreis Unna
Vorerbe, Nacherbe, Vermächtnis: Das gilt es beim Thema Erbe zu beachten
Wer vererben möchte oder zum Erben ernannt wurde, hat einige rechtliche Schritte zu gehen. Doch das Erbe ist nicht die einzige Form, seine Hinterbliebenen zu bedenken. Unser Familienrechts-Experte erklärt.
von Leander Müller
Kreis Unna
, 16.02.2022 / Lesedauer: 3 minVorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe, Schlusserbe, Vermächtnisnehmer – viele ähnliche Begriffe, doch wissen Sie worin der Unterschied besteht? Zunächst die gute Nachricht für den nicht juristisch vorgebildeten Verfasser eines Testamentes: Ein Testament kann handschriftlich auch von einem Laien verfasst werden und durchaus wirksam sein. Sollte ein juristischer Fachbegriff darin nicht korrekt verwendet worden sein, kann man immerhin noch die Hoffnung haben, das Rechtsanwälte und Richter nicht nur dem konkreten Wortlaut verhaftet sind.
In Zweifelsfällen wird von den Erbrechtsprofis viel Mühe investiert, um herauszufinden, was vom Verfasser des Testamentes wirklich gewollt gewesen ist. Ob dies zum Erfolg führt, ist jedoch nicht sicher. Nachfolgend soll etwas mehr Klarheit in die verschiedenen Arten von Erbenstellungen gebracht werden. Von den vier eingangs genannten Begriffen hängen zwei fest miteinander zusammen, nämlich der Vorerbe und der Nacherbe. Mit der Einrichtung einer Vor- und Nacherbschaft hat man die Möglichkeit für eine lange Zeit zu bestimmen, wer den Nachlass nach dem eigenen Tode in Händen hält.
Stellung als Nacherbe kann zu Geld gemacht werden
Die Erbschaft erhält zunächst der Vorerbe, welcher den Nachlass bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherben verwaltet. Dieser Zeitpunkt ist in der Regel der Tod des Vorerben, es kann jedoch auch ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden. Wenn der Nachlass ein Apfelbaum wäre, dann dürfte der Vorerbe die Äpfel essen, er müsste jedoch das Apfelkerngehäuse als Dünger wieder in den Boden zurückführen. Den Apfelbaum fällen und das Holz an seinen Nachbarn verschenken dürfte der Vorerbe jedoch nicht.Durch die Möglichkeit, den Vorerben teilweise von Beschränkungen zu befreien, entsteht für den Erblasser ein interessanter Gestaltungsspielraum. Sollten Sie selbst nach einem Erbfall zum Vorerben oder Nacherben bestimmt worden sein, sollten Sie überlegen, ob Sie sich nicht durch eine Geldzahlung vom Nacherben befreien wollen bzw. ob Sie die Stellung als Nacherbe nicht schon zu Lebzeiten des Vorerben zu Geld machen möchten. Das sogenannte Nacherbenanwartschaftsrecht lässt sich nämlich in der Regel veräußern.
Der Nacherbe ist streng vom Ersatzerben zu unterscheiden. Der Ersatzerbe ist die Ersatzperson für den vorgesehenen Erben, der vor dem Tod des Erblassers bereits weggefallen ist. Sollte der vorgesehene Erbe nach dem Tod des Erblassers versterben, so erhalten die Erben dieses Erben den Nachlass – und nicht der Ersatzerbe.
Verwendung der richtigen Begriffe beim Erbe ist wichtig
Der Schlusserbe ist diejenige Person, die in einem Ehegattentestament als Erbe nach dem letzten überlebenden Ehegatten vorgesehen ist. Dies sind bei einem sogenannten Berliner Testament oftmals die Kinder. Zunächst erbt der längerlebende der beiden Ehegatten. Beide Eheleute erhalten die Sicherheit zu wissen, dass - egal wer als erstes verstirbt - der Nachlass letztlich von den Kindern geerbt wird.Der letzte im Bunde – der Vermächtnisnehmer – ist gar kein Erbe. Zwar kann ein Vermächtnisnehmer wirtschaftlich gesehen sogar der Hauptprofiteur eines Erbfalles sein, die Stellung eines Erben, auf den alle Rechte und Pflichten mit dem Erbfall übergehen, hat er nicht inne. Er hat eine Forderung aus dem Testament, welche er gegen den Erben durchsetzen muss, um das zu erhalten, was ihm der Erblasser zukommen lassen wollte.
Durch die Verwendung des falschen Begriffes lassen sich mithin massive Fehlvorstellungen über das tatsächlich Gewollte erzeugen. Wählen Sie daher den Weg zum Fachanwalt für Erbrecht oder zum erbrechtlich spezialisierten Notar. Es zahlt sich für eine sichere Nachlassregelung aus.
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