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Viagra-Shopping, Hecken-Rowdy, Stinkefinger - Diese Gerichtsprozesse sorgten 2020 für Aufsehen
Verbrechen in Werne
Manche sind schockierend und dramatisch, andere einfach nur kurios. Das Jahr 2020 hat Werne mehrere Gerichtsprozesse beschert, die besonderes Aufsehen erregt haben. Wir rollen sie nochmals auf.
Es gibt Gerichtsprozesse, da schüttelt man ob ihrer Skurrilität einfach nur noch mit dem Kopf. Von der Sorte gab es im Jahr 2020 auch in Werne mehrere. Wir lassen einige davon Revue passieren. Darunter: dubiose Geschäftsideen, eifrige Gärtner und unschöne Gesten mit rechtlichem Nachspiel.
Ein schlechtes Geschäft: Viagra-Shopping via Facebook
Diese Geschäftsidee ging gründlich in die Hose: Eine 21-jährige Wernerin stand im Juni vor Gericht, weil sie bei Facebook ein Viagra-Präparat angeboten hatte. Stolze 17 Euro Erlös konnte sie damit einfahren - und geriet dann an einen vermeintlichen Kunden, der tatsächlich für die Polizei agierte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten bei der Frau zudem mehr als 100 Gramm Marihuana.
Sie habe nicht gewusst, dass sie das Potenzmittel nicht verkaufen dürfe, beteuerte die Wernerin - und auf Profit sei sie dabei auch gar nicht aus gewesen. Das Marihuana habe sie zudem nur für den Eigenbedarf genutzt. Und zwar, um ihre Borderline-Störung zu kompensieren. Trotz Geständnis wurde sie anschließend zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt.

Eine Werner Ladendiebin musste für ihren „Einkauf“ letztlich tief in die eigene Tasche greifen. © Symbolbild dpa
Teurer „Einkauf“: Ladendiebin zahlt 600 Euro für Kekse und Co.
Eigentlich wollte die 28-jährige Wernerin bei ihrer Einkaufstour im Rewe-Kaufpark am Hansaring/Klöcknerstraße besonders sparsam agieren. Genau genommen sogar für lau. In einem Kinderwagen deponierte sie unter anderem Gemüse, Hochprozentiges, Kekse, Schokolade, Kaffee, Käse, diverse Fertiggerichte, Fleisch und Haarwaschmittel im Gesamtwert von knapp 77 Euro, um es unbemerkt aus dem Laden zu schaffen. Der Plan ging nicht auf. Ihre 13-jährige Nichte soll sie dabei tatkräftig unterstützt haben.
So recht aufgehen wollte der Plan allerdings nicht. Der Ladendetektiv ertappte das Duo. Statt 77 Euro zu zahlen, wurde die 28-Jährige, die bereits drei Vorverurteilungen wegen Vermögensdelikten hatte, zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

Unnützes Gestrüpp kann nervig sein. Das heißt aber nicht, dass man es immer einfach so beseitigen darf. © Symbolbild Pixabay
Die Hecke muss weg! Ein Hobby-Gärtner mit zu viel Tatendrang
Bei der Beschreibung mancher Ereignisse kommt man einfach nicht um ein plattes Wortspiel herum. Das gilt auch für einen Fall, bei dem ein 36-jähriger Werner im September vor das Amtsgericht Lünen geladen wurde. Der Grund: eine hohe Hecke, die dem Mann offensichtlich „ein Dorn im Auge“ war. Denn den Anblick der 20 knapp 5 Meter hohen Büsche auf einem Firmengelände im Bereich der Straße Gewerbehof, wo der Werner Untermieter war, konnte er offensichtlich nicht länger ertragen.
Also entschloss er sich dazu, die Pflanzen mit einer Zugmaschine aus dem Boden zu reißen - und verursachte dadurch einen Schaden von rund 14.000 Euro. Der Eigentümer erstattete daraufhin Strafanzeige. Vor Gericht erschien der Angeklagte nicht. Um die Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro kam er aber nicht herum.

Auf seinem Weg aus dem Dortmunder Landgericht hinaus wurde ein Werner von zwei Polizisten aufgehalten. © Dieter Menne
Doppelt bestraft: Auf dem Weg aus dem Gerichtssaal festgenommen
Drogen, Waffen und Reizgas - das, was Polizeibeamte bei der Durchsuchung der Wohnung eines 30-jährigen Wernes fanden, brachte dem Mann ziemlich großen Ärger ein. Vor dem Dortmunder Landgericht legte er ein Geständnis ab - in der Hoffnung, dadurch mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Weil ein Zeuge wegen einer möglichen Corona-Infektion jedoch nicht vor Gericht erscheinen konnte, wurde der Prozess unterbrochen. Zum Leidwesen des Angeklagten, der sich gute Chancen auf eine milde Strafe ausgerechnet hatte.
Was ihm dann beim Verlassen des Gerichtsgebäudes widerfuhr, trübte die Aussichten dann dramatisch. Zwei Polizisten kamen dem Werner auf seinem Weg entgegen. In der Hand hielten sie einen Haftbefehl, den sie sofort vollstreckten. Der Grund: Bei einer erneuten Wohnungsdurchsuchung im Vorfeld des Prozesses hatte man wieder Drogen gefunden.

Weil sie einem Polizisten der Werner Wache den Mittelfinger gezeigt haben soll, landete eine Wernerin vor Gericht. © Pixabay
Ein schlechter Fingerzeig - und dann auch noch am falschen Ort
Manchmal kommen so viele Dinge zusammen, da hat man irgendwann den Kaffee auf und verliert die Contenance. So ging es auch einer 24-jähirgen Wernerin. Nach einer Party setzte sich ihr Freund alkoholisiert hinter das Steuer, verursachte einen Unfall und wurde von der Polizei mitgenommen. Die Frau machte sich auf die Suche nach ihrem Freund und wurde dabei zunächst erfolglos an der Polizeiwache am Werner Bahnhof vorstellig. Wirklich ernstgenommen fühlte sie sich dabei von dem Beamten offensichtlich nicht.
Denn nachdem sie ihren Partner kurze Zeit später am nahegelegenen Krankenhaus auffand, sich daraufhin streitend mit ihm auf den Heimweg machte und dabei erneut an der Wache vorbeikam, reckte sie demonstrativ beide Mittelfinger in die Höhe. Der Polizist, mit dem sie bei ihrem ersten Besuch Bekanntschaft gemacht hatte, sah diese Geste auf der Überwachungskamera - und fühlte sich angesprochen. Die Frau wurde per Strafbefehl zunächst zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Aber: Sie legte Einspruch ein und musste letztlich lediglich 30 Sozialstunden leisten.

Manchmal ist es besser, gleich mehrere Anwälte zu haben. Allerdings sollte man die dann auch bezahlen. © Symbolbild dpa
Nicht ohne meinen Anwalt! Oder besser gleich mit zweien
Da hat sich jemand definitiv mit den falschen Leuten angelegt - und dabei wollte er wohl eigentlich nur auf Nummer sicher gehen: Ein 56-jähriger Werner mit einschlägigen Einträgen im Strafregister und Hafterfahrung hatte im Jahr 2019 gleich zwei Rechtsanwälte einer Werner Kanzlei mit seinen Angelegenheiten beauftragt. Als dann die Rechnungen im Briefkasten lagen, fühlte er sich offensichtlich entweder nicht dazu verpflichtet oder schlichtweg nicht in der Lage, diese zu begleichen.
Die Kanzlei erstattete Anzeige wegen Betrugs. Die Folge: Im November 2020 wurde der 56-Jährige vor das Amtsgericht Lünen geladen - und musste nun nicht mehr nur den fälligen Rechnungsbetrag von 360 Euro begleichen, sondern zudem 1350 Euro Geldstrafe zahlen.
Hier geht‘s zur Übersicht aller Gerichtsprozesse mit Werner Beteiligung.
Geboren 1984 in Dortmund, studierte Soziologie und Germanistik in Bochum und ist seit 2018 Redakteur bei Lensing Media.
