
© Grafik Martin Klose
Erwischt! Trotz Verbot fahren Radler massenweise durch die Werner Fußgängerzone
Verbotenes Fahrradfahren
Die Fußgängerzone ist für Fußgänger da. Zumindest tagsüber. Zumindest ist das die Idealvorstellung. Die Realität sieht anders aus. Wir haben eine Stunde gezählt. Das Ergebnis: erschreckend.
Fahrradfahrer in der Fußgängerzone sind ein Dauerthema. Und ein Dauerärgernis für viele Passanten. Aber ist das nur gefühlter Ärger über einige wenige Unbelehrbare? Oder sind die Auswirkungen gravierender? Radeln die Leute wirklich haufenweise und verbotswidrig durch die den Fußgängern vorbehaltenen Bereiche? Wir haben eine Stunde gezählt. Mit alarmierendem Ergebnis.
Der Versuchsaufbau war relativ einfach. Wir haben uns am Dienstag, 13. August, im 1. Stock der Ruhr Nachrichten am Markt auf die Lauer gelegt. Von 16 bis 17 Uhr. Jede Person, die verbotenerweise über den Marktplatz geradelt ist, haben wir gezählt und fotografiert. Als internen Beweis sozusagen.

Die Frau macht’s richtig, die beiden Männer nicht. Sie fahren verbotenerweise über den Marktplatz. © Jörg Heckenkamp
Erschreckendes Ergebnis der Radfahrer-Zählung
Das Ergebnis ist erschreckend. Was schätzen Sie, wie viele Menschen in der einen Stunde entgegen den Regeln durch die Innenstadt radelten? 10, 20, 30? Falsch: Es waren genau 55. 55 zumeist erwachsene Fahrradfahrer. Kinder und Jugendliche waren, trotz Ferienzeit, deutlich in der Minderheit.
Besonders bedenklich: In zwei Fällen machten Väter ihren Kindern das verbotene Verhalten vor und fuhren mit ihnen über den Marktplatz. Zumeist registrierten wir Einzelradler, es gab allerdings auch einige Paare und Kleingruppen von drei Fahrradfahrern. Manche fuhren betont gemächlich, andere düsten vorbei, als seien sie sich ihres Handelns bewusst und wollten die verbotene Zone schnell wieder verlassen.

Was schätzen Sie, wie viele Fahrradfahrer an einem Dienstagnachmittag innerhalb einer Stunde verbotenerweise durch die Werner Fußgängerzone gefahren sind? Wir haben nachgezählt. © Jörg Heckenkamp
In einigen Fällen gab es Grauzonen, was das Verbot angeht. Menschen, die 10, 20 Meter in die Fußgängerzone hineinradelten und dann erst abgestiegen sind. Oder umgekehrt, die schon ein gutes Stück vor dem Ende der Fußgängerzone aufsattelten. Eine Frau rollte auf den Markt, nur auf dem Pedal stehend.
Das Radelverbot gilt in der Werner Fußgängerzone von 8 bis 19 Uhr. Strafbewehrt ist es durch die bundesweit einheitlichen Regelungen. Zuständig ist nicht das Werner Ordnungsamt, das sich nur um ruhenden Verkehr kümmert, sondern die Polizei.
Strafmaß richtet sich nach Schwere der Verfehlung
Polizeisprecherin Vera Howanietz erklärt auf Anfrage der Redaktion die Konsequenzen, wenn die Beamten jemanden erwischen: „Das ist unterschiedlich, je nach Delikt. Die einfache Durchfahrt kostet 15 Euro, bei Behinderung von Fußgängern sind 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro fällig. Verursacht der Fahrradfahrer einen Unfall, kostet das 30 Euro.“
Zwei Gründe, warum das offensichtlich niemanden abschreckt: Die Strafzahlungen sind gering. Noch geringer sind die Termine, an denen die Polizei das Fahrverbot in der Werner Fußgängerzone überprüft.
Jeden Tag Menschen hautnah - nichts ist spannender als der Job eines Lokalredakteurs. Deshalb möchte ich nichts anderes machen - seit mehr als 35 Jahren.
