Kürzlich ist der „Blaulichtfilmerverband Kreis Unna“ an die Öffentlichkeit getreten.
„Diese Seite dient dem Zusammenhalt von Blaulichtspottern“, schreibt Betreiber Dominik Bügler auf dem Instagram-Account. Als „Spotter“, also Beobachter, bezeichnet sich eine Reihe von Menschen, die vor allem Fortbewegungsmittel jeglicher Art und Tiere gezielt beobachten und ihre Filme oder Fotos austauschen oder im Internet veröffentlichen.
Trainspotting, Birdspotting, Blaulichtspotting
Bekannt, auch von dem gleichnamigen Roman und Kinofilm, ist das „Trainspotting“, also das Filmen fahrender Züge; es gibt auch Planespotting (Flugzeuge in der Luft), oder Birdspotting (Vögel im Flug).
Die Blaulichtspotter haben sich dem Filmen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes verschrieben. Dominik Bügler und sein Verband verstehen sich als eine Art Interessenvertretung.

Bei der Arbeit komme es, erklärt Bügler auf Nachfrage unserer Redaktion, „gelegentlich zu Unstimmigkeiten, insbesondere wenn wir Fotos oder Videos von Einsatzfahrzeugen und deren Mitarbeitern veröffentlichen“.
Einige Feuerwehren oder deren Mitarbeiter drohten mit rechtlichen Schritten oder Anzeigen in solchen Fällen. „Unser Verband, eine Art ,Mini-Gewerkschaft‘, setzt sich aktiv dafür ein, solche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organisationen zu klären“, schreibt Bügler.
„Ärger mit Feuerwehren und Rettungsdiensten“
Sollte ein Spotter „Ärger mit Feuerwehren und Rettungsdiensten“ haben, weil seine Bilder „unrechtmäßig verboten wurden“, könne er sich an den Verband wenden, heißt es auf dem Instagram-Kanal recht unverblümt.
Man stütze sich auf eine Vorschrift im Kunsturhebergesetz, die Abbildungen von Personen auch ohne deren Einverständnis erlaubt, wenn sie nur sogenanntes „Beiwerk“ des Hauptmotivs sind.

„Wenn die Fahrer oder Einsatzkräfte im Hintergrund zu sehen sind“, wie Bügler erläutert. Das Hauptmotiv der Blaulichtfilmer sei immer das Einsatzfahrzeug mit dem aktivierten Blaulicht. Tatsächlich gibt es die entsprechende Norm, konkret handelt es sich um § 23 des Kunsturhebergesetzes.
Bügler betont, man achte stets darauf, „die Privatsphäre der Beteiligten zu respektieren“. Aufnahmen an Unfallstellen würden von den Blaulichtspottern ausdrücklich nicht gemacht.
Thomas Temmann, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr in Werne, sieht das Thema recht entspannt. Er sei bei Einsätzen noch nie mit Spottern konfrontiert worden. Die „Blaulichtfilme“ seien ihm aber bekannt. „So etwas übt ja offenbar bei vielen eine Faszination aus.“
Feuerwehrchef: „Gaffer stören mehr als Blaulichtfilmer“
Ihn störten aber Gaffer an Unfallstellen viel mehr als Menschen, die nur gezielt blinkendes Blaulicht abfilmten. „Ich wüsste nicht, ob ich da intervenieren würde“, so Temmann. Die Einsatzkräfte seien grundsätzlich durch ihren Helm nicht erkennbar auf Fotos oder Videos.

Ein Problem hat allerdings der Kreis Unna mit den Blaulichtspottern. Allerdings geht es dabei nicht um deren Arbeit an Einsatzstellen. Vielmehr zierte das offizielle Logo des Kreises Unna zunächst den Instagram-Kanal der Spotter. Der Kreis hat mit den Blaulichtspottern aber gar nichts zu tun.
Nachdem die Kreisverwaltung durch unsere Redaktion auf die Nutzung des Logos durch die Blaulichtfilmer aufmerksam gemacht worden war, hat der Kreis nun interveniert.
„Wir haben keine Nutzungsgenehmigung erteilt. Der Verband ist der Kreisverwaltung und auch der Rettungsleitstelle bisher unbekannt. Es handelt sich nicht um einen offiziellen Kanal – von den Inhalten müssen wir uns distanzieren“, teilte der stellvertretende Leiter der Pressestelle, Max Rolke, mit.
Die Nutzung des Kreis-Unna-Logos habe man sofort untersagt. Dem kam der Verband auch umgehend nach – nicht ohne Kommentar auf seinem Instagram-Kanal: „Wir bleiben unseren Missionen treu: die Dokumentationen von wichtigen Momenten. Bleibt dran!“
