Urteil im Prozess gegen Mecke-Mitarbeiter aus Werne Berufung verworfen, Bewährungsstrafe steht

Urteil im Prozess gegen Mecke-Mitarbeiter aus Werne: Berufung verworfen, Bewährungsstrafe steht
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Die Staatsanwaltschaft hatte für die schwerwiegenden Tierquälereien bei der Schlachterei Mecke in Werne eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert und war nach dem Urteil am Amtsgericht in Lünen in Berufung gegangen. Der Mann aus Werne, ein Mecke-Mitarbeiter, war zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Berufung haben die Richter am Landgericht in Dortmund am Dienstag (1.4.) verworfen - es bleibt bei der Bewährungsstrafe.

Heimlich angefertigte Aufnahmen der Soko Tierschutz hatten den Fall an die Öffentlichkeit gebracht, auch die Aktivisten hatten sich zuletzt mit der Bewährungsstrafe unzufrieden gezeigt und forderten eine Haftstrafe. Der Familienvater selbst hatte seine Taten eingeräumt, sie unter anderem mit massiver Überforderung begründet.

Der Staatsanwalt hat vor Ort schon angekündigt, gegen das neuerliche Urteil Revision einzulegen. In diesem Falle müsste das OLG in Hamm entscheiden.

Die Kammer hatte geurteilt, dass es sich zwar um boshafte und sadistische Taten handelte. Den Angeklagten hielten sie aber nicht für einen sadistischen Menschen. Der Druck seines Chefs Marko Mecke sei der Grund für die Taten. Druckmittel sei nicht ein möglicher Jobverlust gewesen, sondern die Drohung mit Rausschmiss aus der Wohnung. Mecke war Besitzer des Gebäudes, in dem der Angeklagte mit seiner Familie wohnte. Damit folgte die Kammer der Argumentation des Angeklagten in Gänze.