Der zweite und letzte Prozesstag gegen einen ehemaligen Mecke-Mitarbeiter wegen massiver Tierquälereien brachte ein bislang nicht bekanntes, interessantes Detail ans Tageslicht. In ihrer Zeugenaussage erwähnte die Leiterin des Kreisveterinäramtes Unna, Dr. Anja Dirksen, dass es gegen ein Umgangsverbot mit Tieren Einspruch gibt. Und zwar vom Firmenchef selbst, Marco Mecke.
Dieses Verfahren liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, wie dessen vorsitzender Richter, Wolfgang Thewes, im Gespräch mit dieser Redaktion bestätigt. „Das Klageverfahren ist anhängig. Aber da es noch viele weitere Verfahren gibt, die noch älter sind, gibt es hierfür noch keinen Termin.“ Thewes konnte zudem ein höchst interessantes Detail nennen.
„Berufsverbot“ für Mecke
Zunächst ein Rückblick: Nachdem die Soko Tierschutz im Juli 2021 geheime Videoaufnahmen aus der Mecke-Viehsammelstelle in Werne veröffentlicht hatte, gelangten immer weitere Details über Tierquälereien und den brutalen Umgang mit Schlachttieren an die Öffentlichkeit. Nach den Mitarbeitern vor Ort geriet mehr und mehr auch der Firmenchef Marco Mecke ins Visier. Das führte wenig später zu einem drastischen Schritt der Aufsichtsbehörde, des Kreisveterinäramtes Unna.
Mit Datum vom 13. August 2021 erließ es verschiedene Ordnungsverfügungen gegen die Mitarbeiter, aber insbesondere auch gegen Mecke persönlich und seine Firma. Sie glichen quasi einem Berufsverbot und sorgten letztendlich für die Schließung des Schlachtbetriebes und der Verkaufsstellen.

Verschiedene Verfügungen
Auf Anfrage dieser Redaktion erläuterte der Kreis Unna das damalige Verfahren.
Gegen Marco Mecke persönlich wurde folgende Ordnungsverfügung erlassen: „Ich untersage Ihnen ab Zustellung dieser Ordnungsverfügung bis auf Weiteres jeglichen Umgang mit lebenden Tieren, insbesondere das Halten, Betreuen, Transportieren und Töten.“
Gegen die Firma Mecke ergingen folgende Verfügungen:
- „Ich untersage der Mecke Verwaltungs GmbH ab Zustellung dieser Ordnungsverfügung bis auf Weiteres jeglichen Umgang mit lebenden Tieren, insbesondere das Halten, Betreuen, Transportieren und Töten.“
- „Dies umfasst auch die Verpflichtung sicherzustellen, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit lebenden Tieren im Sinne der Ziffer 1 durch bei der Mecke GmbH & Co. KG Beschäftigte oder sonstige Personen ab Zustellung dieser Ordnungsverfügung unterbleibt.“
- „Ich untersage Ihnen ab Zustellung dieser Ordnungsverfügung bis auf Weiteres den Handel mit Wirbeltieren.“
- „Ich untersage der Mecke Verwaltungs GmbH an all ihren Standorten ab Zustellung dieser Ordnungsverfügung das Schlachten, das Zerlegen und jegliche weitere Verarbeitung von Tieren.“
- „Des Weiteren untersage ich der Mecke Verwaltungs GmbH an all ihren Standorten ab Zustellung dieser Ordnungsverfügung das Inverkehrbringen von Lebensmitteln.“
Weiterhin heißt es: Alle Ordnungsverfügungen ergingen unter Anordnung der sofortigen Vollziehung und der Androhung von Zwangsgeldern.
Mecke wehrt sich vor Gericht
Doch der Firmenchef wollte diese Verbote, die sein Firmenimperium lahm legten, nicht hinnehmen. Wie Wolfgang Thewes vom Verwaltungsgericht bestätigt, habe es „im Rahmen eines Eilverfahrens zwei Einsprüche von Herrn Mecke gegeben“. Diese habe das Gericht aber abgelehnt. Der Kreis ergänzt dazu: „Der Kreis Unna hat eine sofortige Vollziehung angeordnet, deshalb hat ein Rechtsbehelf – in diesem Fall der Einspruch von Herrn Marco Mecke – keine aufschiebende Wirkung“ gehabt.
Ob das anstehende Klageverfahren in Gelsenkirchen Marco Mecke mehr Erfolg bringt, scheint den Aussagen des Vorsitzenden Richters nach eher zweifelhaft: „Wer im Eilverfahren verliert, verliert meist auch im Klageverfahren.“
Emotionen beim Mecke-Prozess: Richterin verwarnt das Publikum: „Reißen Sie sich am Riemen“
Erster Richterspruch im Mecke-Prozess: Dieses Urteil schreckt niemanden ab
Zweiter Verhandlungstag im Fall Mecke: Liveticker zum Nachlesen: Angeklagter zu Bewährungsstrafe ver