Prozess um Tierquäler-Skandal bei Mecke in Werne Zeuge: „War nicht der Mann, den ich kannte“

Prozess um Tierquäler-Skandal: „War nicht der Mann, den ich kannte“
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Das Dortmunder Landgericht hat im Berufungsprozess rund um den Tierquäler-Skandal bei Mecke in Werne einen weiteren Zeugen vernommen. Ein unmittelbarer Nachbar des angeklagten Mitarbeiters sollte seine Beobachtungen in der Tiersammelstelle schildern. Der 48-jährige Zeuge kennt den Angeklagten schon lange und weiß, dass dieser lange Zeit für den kompletten Ablauf in der Sammelstelle zuständig war. Zuerst habe es dort nur Pferde gegeben. Später seien aber auch immer häufiger Rinde dazugekommen. „Und die sahen stellenweise alles andere als gesund aus“, sagte der Zeuge den Richtern.

Massive Überforderung

Der Angeklagte soll sich mehrmals über den Zustand der Tiere beklagt haben. „Seiner Meinung nach hätten sie schon vorher erledigen müssen“, sagte der Zeuge. Viele Rinder seien eigentlich gar nicht mehr transportfähig gewesen. Genau solche Tiere soll der Angeklagte schließlich beim Verladen brutal misshandelt und gequält haben. Das zeigen Bilder einer versteckten Kamera. Und so hat es der Familienvater vor Gericht auch selbst zugegeben. Er erklärt seine Taten mit der massiven Überforderung im Job.

„Du bist ja verrückt“

Als sein Nachbar die Bilder zum ersten Mal sah, war er entsetzt. „Ich konnte das nicht glauben. Ich selbst hatte nie erlebt, dass er gegenüber den Tieren derart ausgerastet ist“, sagte der Zeuge. Der heute 48-Jährige will dann direkt zum Angeklagten gelaufen sein. „Du brauchst psychologische Hilfe! Du bist ja verrückt“, soll er dem mutmaßlichen Tierquäler entgegengeschleudert haben. „Der Mann auf den Videos war nicht der Mann, den ich kannte. Das waren zwei völlig unterschiedliche Personen. Unvorstellbar“, so der Zeuge weiter.

Aus den von der Staatsanwaltschaft beigezogenen Auswertungen des Mobiltelefons von Marco Mecke ergeben sich übrigens keine Hinweise darauf, dass die Quälereien möglicherweise schon seit vielen Jahren gang und gäbe waren. Sämtliche Nachfragen zu einzelnen Textnachrichten, die sogar schon aus dem Jahr 2016 stammten, konnte der Angeklagte jetzt zur offensichtlichen Zufriedenheit von Staatsanwaltschaft und Gericht beantworten.

Haft oder Bewährung?

Der Angeklagte hofft weiterhin, dass die vom Amtsgericht verhängte zweijährige Bewährungsstrafe auch nach der Berufung Bestand haben wird. Oberstaatsanwalt Arkadius Wyrwoll wird in seinem Plädoyer jedoch mit Sicherheit eine deutlich härtere Bestrafung beantragen. Und diese Strafe müsste dann zwingend im Gefängnis verbüßt werden. Schon Mitte März sollen Wyrwoll und Verteidiger Cengiz Kilic ihre Plädoyers halten. Wann die Berufungskammer dann das Urteil verkünden wird, steht noch nicht fest.