
Benedikt Striepens von den Bündnisgrünen betont die kritische Haltung seiner Stadtrats-Fraktion gegen die Surfworld-Pläne auf dem alten Zechengelände in Werne. © Felgenträger/Archiv
Surfworld in Werne: Grüne betonen ihre kritische Haltung
Surfworld Werne
Die geplante Surfworld in Werne besteht aus einem Freizeit- und einem Forschungsbereich. Die Stadt will Mitglied im Verein rund um die Wissenschaft werden. Dazu gab es im Stadtrat Bedenken.
Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Werne soll die allgemein Surfworld genannte Anlage entstehen. Sie gliedert sich in den Bereich Freizeit („SURFWRLD“) und Großforschungsanlage „SCNCWAVE“. Ziel ist es, den wissenschaftlichen Teil der Anlage durch das 5-Standorte-Programm fördern zu lassen. Der touristische Teil unterliegt nicht der Förderung.
Es ist Wunsch des Fördermittelgebers, dass sich die Kommunen zu den angestrebten Förderungen bekennen. Daher wird eine Mitgliedschaft der Stadt Werne durch den Fördermittelgeber in einem entsprechenden Verein erwartet.
Die Verwaltung strebt, wie in der jüngsten Sitzung des Stadtrates deutlich wurde, diese Mitgliedschaft an. Bürgermeister Lothar Christ verkündete zu Beginn der Debatte, dass mit der Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr ein weiterer Schritt hin zur Verwirklichung gemacht wurde. Dennoch gab es Vorbehalte auf Seiten der Ratsmitglieder.
Striepens äußert sich zurückhaltend zur Surfworld
Benedikt Striepens von den Bündnisgrünen stellte zwar die generelle Zustimmung seiner Fraktion in Aussicht, äußerte sich aber sehr zurückhaltend: „Wir haben uns immer zögerlich zur Surfworld geäußert. Es ist vorstellbar, dass wir die Entwicklung wohlwollend begleiten, wenn der wissenschaftliche Teil eine große Rolle spielt.“ Man werde den Prozess weiter „kritisch begleiten. Die wissenschaftliche Ausrichtung halten wir für wichtig und stimmen daher der Mitgliedschaft zu“.

Der Spaß-Bereich, hier ein Symbolfoto, ist ein Teil der Surfworld. Andererseits soll die Anlage Forschungszwecken dienen. Dafür soll ein Verein gegründet werden, in dem die Stadt Werne Mitglied wird. © picture alliance/dpa (A)
Auch aus der CDU-Fraktion kamen vorsichtige Stimmen. Ferdinand Schulze Froning stellte die Frage nach der Haftung, wenn ein Werner Vereinsvertreter beispielsweise in den Vorstand des Vereins gelangen würde. In dieser Frage konnte Bürgermeister Lothar Christ die Ratsfrauen und -herren beruhigen: „Es geht uns darum, jede Haftung auszuschließen. Wir werden kein haftendes Vorstandsmitglied werden.“
Zweck des Vereins ist die Durchführung und Förderung von Forschung, Wissenschaft und Entwicklung insbesondere im Bereich des Hochwasserschutzes, der Umweltforschung, der Sicherheit, der Umwelttechnik, des Küsteningenieurwesens, des Wasser- und Anlagenbaus, der Energieerzeugung, maritimer Technik, der Geotechnik, des wasserbezogenen Sports und der Bildung in den vorgenannten Bereichen.
Dieses Ziel soll insbesondere verwirklich werden durch Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen, Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Tagungen, die zur Verfügungstellung von Einrichtungen und Geräten sowie die sonstige Förderung der vorgenannten Bereiche.
Erste Vereinsmitglieder für Surfworld stehen fest
Der dazu zu gründende Verein ist gemeinnützig. Der Verein wird Antragsteller für die zweite Förderphase im 5-Standorte-Programm sein. Potenzielle Gründungsmitglieder sind:
- Bereits bestätigt: RWTH Aachen, TH Köln
- Bestätigung erwartet: FH Münster, Universität Siegen, Universität Duisburg Essen und FH Bochum
- Als weiteres Gründungsmitglied ist die Stadt Werne vorgesehen.
- Im weiteren Verlauf sollen weitere Institute und Körperschaften hinzugenommen werden.
Die „SNCSWAVE“ schaffe laut Vorlage der Verwaltung hoch innovative Arbeitsplätze unterschiedlicher Qualifizierungsniveaus im Umwelt-, Wasser- und Energiebereich. Die Forschungseinrichtung wird in die landes- und bundesweite Forschungslandschaft eingebunden und auch international neue Entwicklungen ermöglichen.
Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung stimmte der Rat der Mitgliederschaft in dem Verein zu.
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