Surfpark in Werne Welche Folgen hat der Feldschwirl für die Surfworld?

Welche Folgen hat der Feldschwirl für die Surfworld?
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Die bislang erstellten Gutachten im Zuge der Planungen des Surfparks auf dem ehemaligen Zechengelände lassen nicht viel Interpretationsspielraum zu. Die Fachleute sehen nach aktuellem Stand kaum Hindernisse für den Bau der Anlage. Gänzlich frei von Stolpersteinen ist der Weg zum Surfpark allerdings nicht. Ein Punkt dürfte vor allem Tierfreunde aufhorchen lassen. Denn im Artenschutzgutachten taucht immerhin eine „planungsrelevante“ Vogelart auf: der Feldschwirl.

Im Gutachten heißt es hierzu: „Für die Vogelart Feldschwirl sind durch das Vorhaben erhebliche, artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen zu erwarten.“ Durch den Bau des Surfparks würde die Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Tieres zerstört. Besagter Vogel brütet nämlich mitten auf der Brachfläche. Das haben die Fachleute bei einer ihrer Begehungen beziehungsweise Kartierung im Jahr 2020 festgestellt.

Darüber hinaus hatten ehrenamtliche Naturschützer und Ornithologen die Gutachter auf mehrere weitere planungsrelevante Vogelarten hingewiesen, die entweder auf dem ehemaligen Zechengelände brüten oder zur Zugzeit dort rasten. Dazu zählen unter anderem der Baumpieper, der Flussregenpfeifer, der Wiesenpieper sowie der Austernfischer und der Steinschmätzer.

Weitere planungsrelevante Arten

Die werden zwar auch in dem 30-seitigen Gutachten aufgeführt, doch wirkt sich dies bislang nicht besonders einschränkend auf die Planungen aus. Dass eine Fläche als Nahrungshabitat oder Rastplatz dient, berühre beispielsweise nicht den „Verbotstatbestand“, heißt es dort unter anderem in feinstem Behördendeutsch.

Die berichteten Bruten beziehungsweise Brutversuche von Flussregenpfeifer und Baumpieper habe der Gutachter selbst während der Kartierung 2020 nicht bestätigen können. Eine Aktualisierung der Brutvogelkartierung solle aber in 2023 noch durchgeführt werden.

Dass allein der Feldschwirl dem Surfpark-Projekt einen Strich durch die Rechnung machen könnte, scheint allerdings eher unwahrscheinlich. Denn im Gutachten wird sogleich eine mögliche Lösung für das Problem präsentiert: sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen. Und die klingen nicht sonderlich kompliziert.

Das Gutachten schlägt vor, auf einer „noch zu bestimmenden Fläche (...) eine bisherige intensive landwirtschaftliche Nutzung oder eine vergleichbare Nutzung aufzugeben und die Fläche zur Entwicklung einer dichten Krautschicht der gelenkten Sukzession zu überlassen“. Einzeln stehende Büsche (zum Beispiel Strauchweiden) sollten als Schutzraum gepflanzt werden.

Im Sommer blüht es auf der Brachfläche.
Im Sommer wird die Brachfläche zu einer Art Büfett für die Vogelwelt. © Felix Püschner

Schon vor einigen Jahren hatte ein Vogel dafür gesorgt, dass auf dem ehemaligen Zechengelände Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten. Das Vorkommen des Flussregenpfeifers sorgte dafür, dass die RAG eine damals als LKW-Parkplatz genutzte Fläche durch einen aufgeschütteten Erdwall absperrte. Das sollte verhindern, dass Fahrzeuge den dort liegenden Brutplatz des Vogels zerstören.

„Der Flussregenpfeifer kehrt immer mal wieder zurück und unternimmt hier Brutversuche. Er baut also ein Nest, wird dann aber häufig durch den Publikumsverkehr verscheucht“, erklärte Ornithologe Klaus Nowack noch im vergangenen Sommer bei einem Ortstermin. Der Vogel ist also kein Dauergast auf dem Gelände. Dass der Gutachter den Vogel bei seiner Begehung nicht entdeckt hat, ist also keine große Überraschung.

So sieht es aktuell auf dem ehemaligen Zechengelände aus.
So sieht es aktuell auf dem ehemaligen Zechengelände aus. © Felix Püschner

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