Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende und damit auch die erste Phase des Stoffwindel-Programmes der Stadt Werne. Bis zum 31. Dezember 2024 hatte die Stadt jährlich bis zu 5000 Euro bewilligt, um Familien einen finanziellen Anreiz zu bieten, sollten sie sich für das umweltfreundlichere Wickeln ihrer Kinder mit Stoffwindeln entscheiden.
Diesen Vorschlag hatte 2022 Bündnis ‘90/Die Grünen gemacht. Konkret hieß es damals in dem Beschlussvorschlag: „Die Stadt Werne gewährt für die Anschaffung von Mehrwegwindeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro für das erste Kind und 50 Euro für jedes weitere Kind eines Haushaltes mit Wohnsitz in Werne, der bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr zu beantragen ist.“
29 Anträge bewilligt
Diesem Vorschlag folgte die Politik damals. Seit dem 1. April 2023 haben nach neuesten Informationen insgesamt 29-mal Familien diesen Zuschuss beantragt. 13 Anträge waren es in 2023, 16 bisher in 2024. Von den 13 Anträgen in 2023 wurden zwölf Anträge bewilligt, zehn bezogen sich auf das jeweils erste Kind, zwei auf das jeweils zweite Kind. 2023 belief sich die Gesamtfördersumme auf 1573,44 Euro. Im Jahr 2024 wurden von den 16 Anträgen 15 bewilligt. 14 bezogen sich auf das erste Kind, einer auf das zweite Kind. Insgesamt lag die Fördersumme im noch laufenden Jahr bei 2071,35 Euro.
In zwei Fällen war eine Ablehnung erfolgt. Einmal, weil kein Nachweis über die Geburt des betreffenden Kindes erbracht worden war, so die Stadt. Ein weiteres Mal, weil bei einer Überprüfung festgestellt worden war, dass für die eingereichte Rechnung bereits ein Zuschuss bewilligt worden war.
Fortbestand zur Diskussion
Nun sieht sich die Politik mit der Frage konfrontiert, ob das Stoffwindel-Förderprogramm auch über das Jahr 2024 hinaus fortbestehen soll oder nicht. Diskutiert wird darüber im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien am 14. November (17.30 Uhr) im großen Sitzungsraum im Erdgeschoss des Stadthauses.
Die Stadtverwaltung selbst zog laut Ausschussunterlagen folgendes Fazit: „Aus Sicht der Verwaltung ist eine Fortsetzung der Zuschussgewährung wünschenswert und gleichzeitig nicht zwingend notwendig.“ Und: „Über die weitere Bereitstellung von Zuschüssen über das Jahr 2024 hinaus sollte nach einem Erfahrungsbericht der Verwaltung entschieden werden.“
Bis dahin haben Eltern von Kindern bis zu einem Alter von 36 Monaten in jedem Fall noch die Möglichkeit, den Zuschuss zu beantragen. Voraussetzung ist die Vorlage des Original-Kaufbeleges und eine Kopie der Geburtsurkunde. Liegen die Anschaffungskosten unter 200 Euro, reduziert sich der Zuschuss auf jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten. Anträge werden der Reihe nach bearbeitet und werden nicht ins Folgejahr übertragen. Anträge gehen an stoffwindeln@werne.de.