Steuern und Familie: Was steuerlich machbar ist und was nicht, kann ganz schön kompliziert zu durchblicken sein. Unser Familien-Steuerexperte gibt Eltern Tipps, was sie bei der Steuererklärung beachten können.

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Steuern und Familie: Von ,,Home bis Office“ und der Steuererleichterung

rnSteuer-Kolumne für Familien

Home Office, Kinderbetreuung, Steuern: Das Jahr 2020 hat den Deutschen einiges abverlangt. Unser Steuer-Experte erklärt jungen Familien, worauf sie in ihrer Steuererklärung achten sollten.

von Uwe Erbach

Kreis Unna

, 16.02.2021, 16:35 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das Jahr 2020 hat viele Änderungen für die Steuerzahler mit sich gebracht. Aber welche kommen letztlich bei Familien mit Kindern an? Diese Frage stellt sich manch einer, der aktuell über die Einkommensteuererklärung 2020 nachdenkt.

Lange genug verharren die Unterlagen und Papiere in der Schublade liegen oder die digitalen Belege im E-Mailpostfach. Genug Zeit also, um über die wichtigen Dinge im Leben nachzudenken. Wieviel an Steuergeldern gibt es zurück oder wie viele Steuern müssen evtl. nachgezahlt werden? In vielen Fällen muss eine Steuererklärung für das Jahr 2020 abgegeben werden – das ist Fakt.

Für das Home Office gibt es fünf Euro pro Arbeitstag

,,Bundestag beschließt Steuererleichterung“ hieß es im Jahr 2020. Woran kann das liegen? Ist es vielleicht der ,,Dank“, den viele aufgrund der angespannten Monate im Jahr 2020 erhalten werden? Schulen zu, Kitas zu, Urlaube gestrichen und es gibt mehr Home-Arbeit neben der eigentlichen Arbeit im Haushalt. Viele Eltern müssen ihre Kinder im Kindergartenalter zuhause bei Laune halten, ablenken und fröhlich durch den Tag bringen. Die schulpflichtigen Kinder lernen im Home Schooling, was die Geduld vieler Elternteile strapaziert.

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Wie gut, dass es noch das kilometerweit entfernte Büro gibt. Aber was ist mit denen, die neben der Arbeit im Haushalt und dem Home Schooling zuhause im Home Office sitzen? Bei den eisigen Temperaturen muss geheizt werden, was das Zeug hält. Das Büro muss hergerichtet werden und manche Anschaffungen müssen aus dem eigenen Geldbeutel gezahlt werden. Wie gut, dass es einen steuerlichen Vorteil gibt - es handelt sich zumindest um eine Steuererleichterung.

Jeder Mensch, der während der Pandemie von zu Hause arbeiten musste – es ist nicht die Rede von Home Arbeit oder Home Schooling – sich quasi im Home Office befand, darf pro Arbeitstag fünf Euro von der Steuer absetzen. Diese Home-Office-Pauschale gibt es aber nicht unbegrenzt. Arbeitnehmer bekommen wegen der immensen Mehrbelastung durch das Arbeiten zu Hause für maximal 120 Tage jeweils fünf Euro – maximal 600 Euro. Toll!

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600 Euro haben oder nicht haben, wird sich manch einer denken. Doch an der Sache gibt es einen Haken: Diese Pauschale erhöht nicht den Arbeitnehmerpauschbetrag in aktueller Höhe von 1000 Euro. Und die Pendlerpauschale für die weggefallenen Fahrten von Zuhause ins Büro fällt ebenfalls weg, was in vielen Fällen ein Überschreiten des Arbeitnehmerpauschbetrages unmöglich macht, da oft die Fahrtkosten einen Löwenanteil der Werbungskosten ausmachen.

Wer wird also entlastet? Familien mit Arbeit im Haushalt, Home Schooling oder Home Office? Die Steuererleichterung kommt dort an, wo die Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale mehr als 1000 Euro betragen. Ihr lieben Eltern mit Home-Arbeit und Home Schooling: seid nicht traurig, eure Kinder werden euch eines Tages sicher sehr dankbar sein! Auch wenn eure Arbeit nicht in Euros oder Steuererleichterungen ausgedrückt werden kann, gibt es doch einen ideellen Wert, der oft unbezahlbar ist.

Der Steuer-Experte
Steuern und Familie: Von ,,Home bis Office“ und der Steuererleichterung
Uwe Erbach (31) ist Steuerberater und selbst junger Familienvater. Er arbeitet seit November 2016 bei Blumrich, Bispinghoff & Partner in Werne, einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei mit zwei weiteren Standorten in Kamen und Hamm (www.blumrich-bispinghoff.de). Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt neben den alljährlichen Steuererklärungen für Unternehmer und Privatpersonen auf der Erstellung von Jahresabschlüssen und der laufenden steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Beratung.
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