Stadt Werne reagiert auf Wohngeld-Reform Doppelt so viel Geld für Antragssteller

Stadt reagiert mit Maßnahmen auf Wohngeld-Reform
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Eine gute Nachricht für alle, für die aufgrund der steigenden Kosten das Wohnen zur finanziellen Herausforderung wird: Durch die Wohngeld-Reform des Bundes profitieren künftig noch mehr Wernerinnen und Werner von einem Mietzuschuss. Die Stadt rechnet mit einem hohen Aufkommen von Anträgen.

998 Wohngeldanträge wurden im vergangenen Jahr von der Wohngeldstelle bearbeitet. Diese Zahl dürfte in diesem Jahr deutlich überschritten werden. Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass die Neuregelungen zu einer Verdreifachung der Wohngeldfälle führen könnten.

Durchschnittlich 190 Euro Wohngeld pro Monat erhielten Berechtigte zuletzt von der Stadt Werne. „Die Auszahlung nach der Wohngeldreform beträgt im Durchschnitt 370 Euro/Monat, also doppelt so viel“, berichtet Sozialdezernentin Kordula Mertens. Damit wird auch die Gesamtsumme an Wohngeldleistungen steigen, die in Werne im Jahr 2022 bei insgesamt 850.284,50 Euro lag – jeweils zur Hälfte übernommen von Bund und Land.

Weitere Stelle besetzt

Aktuell werden die Anträge von fünf Kolleginnen und Kollegen im Wohngeldamt bearbeitet, so Kordula Mertens. Dafür seien aktuell vier Stellen vorgesehen und damit eine mehr als zuletzt. „Im Vorgriff auf die Stellenplanberatungen und in Absprache mit dem Bürgermeister und der Politik wurde bereits eine weitere Stelle für den Wohngeldbereich ausgeschrieben und besetzt“, teilt die Dezernentin mit.

Durch Umstrukturierung laufe zudem aktuell eine Ausschreibung einer halben Stelle für die Aufgabe Wohnungsbauförderung und Wohnberechtigungsscheine. Diese Themen werden ebenfalls im Wohngeldbereich bearbeitet.

Dass nun mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben, bewertet Kordula Mertens positiv: „Die Wohngeldreform ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sinnvoll und wirksam.“ Allerdings sei der Beginn mit dem 1. Januar 2023 „organisatorisch, personell und zeitlich extrem kurz für alle notwendigen Planungen“, mahnt sie an.

Vorläufige Leistung möglich

Die Bearbeitungszeit für die absolute Mehrheit der Anträge habe 2022 im Durchschnitt bis zu höchstens 2 Monaten gedauert. „Wie die Entwicklung durch die neue Reform sein wird, ist so früh noch nicht feststellbar“, so Mertens. Sie verspricht aber: „Wir werden alles organisieren und regeln, was die Bearbeitungszeit, soweit möglich, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nicht extrem erhöht.“

Screenshot eines Online-Wohngeldantrages
Neben der Papierform ist ein Wohngeld-Antrag auch mittels Online-Formular möglich. © Screenshot Görlich

Die Herausforderung hierbei: Die Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 ist derzeit technisch noch nicht möglich. Verantwortlich dafür ist das Land NRW. „Nach Mitteilung des Landes wird das notwendige Software-Update erst im April 2023 zur Verfügung stehen“, weiß Kordula Mertens. Eine Antragstellung sei aber bereits jetzt möglich. „Bei einem Anspruch erfolgt die Bewilligung dann rückwirkend ab Eingang des Antrages.“

Die Sozialdezernentin weist darauf hin: „Im Ausnahmefall kann in besonders dringenden und schwierigen Fällen eine vorläufige Leistung gezahlt werden.“ Hierzu werde ein Kurzbescheid erstellt und die konkrete Berechnung erfolge dann abschließend nach dem 1. April.

Form beeinflusst Dauer nicht

Eine weitere Herausforderung durch die kurzfristig eingeführte Reform: „Auch Ausschreibungen, Einstellungen oder Einarbeitungen von neuem Personal benötigen gewisse Zeiträume, die durch diese Kurzfristigkeit nicht gegeben waren“, merkt Kordula Mertens an. „Glücklicherweise ist es in Werne möglich gewesen, durch interne Umsetzungen zeitnah eine Verstärkung im Wohngeldamt zu ermöglichen.“

Aktuell werden in Werne rund 17 Prozent aller Anträge online gestellt, der Rest laufe über E-Mails, postalisch oder mit persönlichem Besuch im Wohngeldamt. Die Form der Antragstellung habe allerdings keinerlei Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, heißt es aus der Wohngeldstelle.

Unter www.wohngeldrechner.nrw.de kann errechnet werden, ob und in welcher Höhe ein persönlicher Anspruch auf Wohngeld vorliegt. Im Anschluss kann online ein Antrag gestellt werden.