Rosenmontag in Werne Hier gilt in der Innenstadt Glasverbot - Bei Verstoß drohen Bußgelder

Stadt weist auf Glasverbot an Rosenmontag hin - Bußgelder bei Verstoß
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Nach zweijähriger pandemiebedingter Zwangspause findet am 20. Februar endlich wieder ein Rosenmontagsumzug in Werne statt. Dass die Veranstaltung 2022 und 2021 ausgefallen ist, hat allerdings nicht zur Folge, dass dem närrischen Treiben in der Lippestadt 2023 keine Grenzen gesetzt sind. Das wird unter anderem aus einer aktuellen Pressemitteilung der Stadtverwaltung deutlich. Darin weist man auf das Glasverbot hin, das - wie auch zu Sim-Jü - am Montag in Teilen der Innenstadt gilt.

„Damit Rosenmontag ohne Glasscherben und zerbrochene Flaschen gefeiert werden kann, wird auch in diesem Jahr für Teile der Innenstadt ein Verbot des Mitführens von Glasbehältern aller Art angeordnet“, heißt es aus dem Werner Ordnungsamt. Das Verbot gelte am Montag von 12 bis 24 Uhr. Der betroffene Bereich wird durch die Straßenzüge Steinstraße von Markt bis Abzweig Am Griesetorn, Markt ab Neutor/Bült, Klosterstraße und Kirchhof begrenzt.

Das Verbot gilt laut Allgemeinverfügung für die öffentlichen Verkehrsflächen, frei zugängliche Hauseingänge, Treppenanlagen und Innenhöfe. Nicht betroffen vom Verbot seien „ausgewiesene Anlieger, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung bzw. zu ihrem Grundstück befinden“.

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Bußgeld bis zu 1000 Euro

Das Ordnungsamt bittet alle Besucherinnen und Besucher, das Glasverbot zu beachten und „am besten alle Glasbehältnisse direkt zu Hause zu lassen“. Verstöße gegen das Glasverbot können mit dem Verhängen von Bußgeldern bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Grund für die strikte Regelung sind unter anderem die Erfahrungen aus der Vergangenheit. Bei den Rosenmontagsumzügen ohne Glasverbot waren die Straßen, Wege und Plätze im Werner Innenstadtbereich von einem regelrechten „Scherbenmeer“ übersäht, wie es in der Begründung zur Allgemeinverfügung heißt. Personenschäden - in erster Linie Schnittverletzungen - seien die Folge dieser nicht ordnungsgemäßen Entsorgung gewesen.

Das Glas- und Glasflaschenverbot werde jedoch auch vor dem Hintergrund der „zunehmend höheren Gewaltbereitschaft der Besucher“ erlassen - zumal Gläser und Flaschen als Wurfgeschoss beziehungsweise Schlagwaffe verwendet werden könnten. Die Einsatzerfahrungen von Polizei und Ordnungsamt zeigten laut Angaben der Stadt seit 2006 eine Steigerung der Aggressivität.