Mit reichlich Alkohol im Blut wurde ein Rentner in Werne hinter dem Steuer erwischt – auf Hinweis einer besorgten Zeugin hin. Die Trunkenheit im Verkehr kam den 75-Jährigen in jeder Hinsicht teuer zu stehen.
Am Mittag des 8. November erschien der Senior in einem Geschäft an der Straße Ovelgönne. Eine Zeugin nahm die Alkoholfahne wahr und sah dann, wie er in sein Auto stieg und wegfuhr. Sie informierte die Polizei und als der 75-Jährige zu Hause ankam, wurde er erwartet. Ein Test bescheinigte ihm 1,2 Promille.
Sein Führerschein wurde sofort sichergestellt und später wurde ihm ein Strafbefehl mit 1350 Euro Geldstrafe und zehn Monaten Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zugestellt. In der Hoffnung auf eine kürzere Sperrfrist legte er Einspruch ein.
Vier Monate Sperrfrist
Nun folgte die Verhandlung und der Rentner, der in noch nie negativ in Erscheinung getreten war, räumte die Tat direkt ein. Sein Verteidiger betonte, dass der 75-Jährige gesundheitlich angeschlagen und deshalb auf seinen Führerschein angewiesen sei. Er habe den Grad seiner Alkoholisierung an dem Tag falsch eingeschätzt. Der Angeklagte selbst äußerte sein Bedauern und erklärte, das Ganze sei unverzeihlich und nicht seine Art. Bei den 1350 Euro Geldstrafe blieb es. Die Sperrfrist wurde tatsächlich auf verbleibende vier Monate reduziert.