Kinderlos und unverheiratet war Heinz Elberfeld, der letzte Eigentümer des geschichtsträchtigen Hauses an der Burgstraße 15 in Werne, verstorben. Auch seine Eltern waren zum Zeitpunkt seines Todes im Jahr 2012 bereits beerdigt. Da er kein Testament hinterlassen und sein Erbe so geregelt hatte, trat damals die gesetzlich festgelegte Erbfolge ein.
Theo Elberfeld, ein Cousin des letzten Besitzers väterlicherseits, der sich seither um Haus und Hof kümmert und der selbst in dem Haus aufgewachsen ist, kann demnach nicht allein über den Verbleib des Grundstücks entscheiden. Stattdessen ist es gesetzlich festgelegt, dass erst einmal alle Erben kontaktiert werden müssen, bevor entschieden werden kann, was mit dem Erbe geschieht.
Mathias Reimann, der als Rechtsanwalt für Erbrecht Theo Elberfeld und einen Neffen auf der väterlichen Seite des Verstorbenen vertritt, sagt: „Manchmal ist das ein Fass ohne Boden und eine unglaubliche Ermittlungsarbeit.“
Denn zu als Erben in Frage kommenden Personen zählen alle Abkömmlinge der Eltern des Verstorbenen: deren Geschwister, Neffen, Nichten, Großneffen und Großnichten. Und schließlich auch Tanten, Cousins und Cousinen. Auf der Seite des Vaters von Heinz Elberfeld sei das kein Problem gewesen. Aber die Seite der Mutter sei verzweigt und zahlreich, berichtet Reimann, „und da sind wir einfach nicht weitergekommen.“
Nachlasspfleger eingeschaltet
Ermittlungstechnisch in einer Sackgasse habe der Anwalt schließlich entschieden, einen gesetzlichen Nachlasspfleger einzuschalten, der nun auch einen Berechtigungsschein ausstellte, das Haus veräußern zu dürfen. Für 95.000 Euro steht es nun zum Verkauf. Der Erlös wird gemäß einer festgelegten Erbquote verteilt. Das Geld für die noch nicht ermittelten Personen verbleibt auf einem von dem Nachlasspfleger eingerichteten Konto.
