Prozess um Tierschutz-Skandal bei Mecke Inhaber selbst am Mittwoch nicht auf Anklagebank

Prozess um Schlacht-Skandal bei Mecke: Inhaber selbst am Mittwoch nicht auf Anklagebank
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Die Anklagebank wird zum Auftakt des Prozesses zur Aufarbeitung des Tierquälerei-Skandals des Schlachtbetriebes Mecke aus Werne etwas leerer bleiben als zunächst gedacht. Wenn am Mittwoch (10. Januar) die juristische Aufarbeitung des Falls beginnt, wird erst mal nur die Verhandlung gegen einen der Angeklagten, einen Mitarbeiter der Viehsammelstelle an der Münsterstraße, beginnen. Marko Mecke als Inhaber und ein weiterer Mitarbeiter sind zwar ebenfalls angeklagt. Allerdings sind die Verfahren gegen die beiden nun abgetrennt worden, wie Dr. Niklas Nowatius, Direktor des zuständigen Amtsgerichtes in Lünen am Montag (8. Januar) im Gespräch mit der Redaktion erklärte.

In einer Pressemitteilung des Amtsgerichtes heißt zu Marko Mecke: „Dem Verteidiger dieses Angeklagten soll weitere Akteneinsicht gewährt werden, insbesondere in die mehrere Terrabyte umfassenden Videoaufnahmen.“ Auch bei dem anderen Angeklagten ist weitere Akteneinsicht der Grund für die Abtrennung des Verfahrens. Wann die beiden sich vor Gericht verantworten werden müssen, steht noch nicht fest. „Ein neuer Hauptverhandlungstermin gegen diese Angeklagten ist noch nicht bestimmt worden“, heißt es dazu vom Gericht.

Verstoß gegen Tierschutzgesetz

2021 waren Missstände in der Viehsammelstelle des Unternehmens Mecke in Werne von der Organisation Soko Tierschutz aufgedeckt und zur Anzeige gebracht worden. Auf mit versteckter Kamera aufgenommenen Videomaterial sieht man Mitarbeiter des Unternehmens, die Tiere schlagen. Mitarbeiter der Viehsammelstelle sollen Tiere teilweise verhungern oder verdursten haben lassen.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft den drei angeklagten Männern vor, im Zeitraum von Mai 2021 bis Juli 2021 in 38 Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben „und in einem Fall ein bereits verendetes Tier dem Schlachtbetrieb übergeben zu haben, wo es zur Gewinnung von für Menschen bestimmten Fleischerzeugnissen verarbeitet worden sein soll“, so das Gericht.

Öffentliche Verhandlung

Die Abtrennung der Verfahren gegen die zwei Angeklagten ändert nichts daran, dass der Prozess gegen den dritten Angeklagten am Mittwoch (10. Januar) beginnt. Auch beim geplanten Ablauf bleibt es. „Diesem Angeklagten werden auch die meisten Verstöße zur Last gelegt“, sagt Niklas Nowatius vom Amtsgericht Lünen. Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Nach dem Auftakt gibt es Fortsetzungstermine am 31. Januar und den 21. Februar. Die Verhandlungen sind öffentlich und beginnen jeweils immer um 9 Uhr im Amtsgericht Lünen.

Das Gericht rechnet mit stärkerem Interesse als üblich bei Amtsgerichtsverfahren, wie Niklas Nowatius schon in der vergangenen Woche sagte. Vor Ort sein werden auch Vertreter der Tierschutzorganisation, die den Skandal vor zweieinhalb Jahren aufgedeckt hatten.

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