Pro-Kopf-Verschuldung beträgt bis zu 3083 Euro Neues Landesgesetz könnte Werne entlasten

Pro-Kopf-Verschuldung bis zu 3083 Euro: Landesgesetz könnte entlasten
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Bund und Länder wollen Kommunen dabei helfen, ihre Altschulden zu tilgen. Dafür hat das Land NRW den Gesetzesentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen im Land Ende Februar beschlossen. Dadurch sollen Kommunen von den sogenannten Liquiditätskrediten, auch Kassenkredite genannt, entlastet werden. Dabei handelt es sich um Kreditaufnahmen durch Kommunen zur Sicherung kurzfristig benötigter Geldmittel.

Zwar haben die Kommunen laut dem Land seit 2017 ein Viertel ihrer Liquiditätskretidte getilgt - rund 7 Milliarden Euro -, doch insbesondere für höchstverschuldete Kommunen stellten die Kredite eine unverändert hohe Belastung dar. Deshalb stellt das Land ab dem Haushaltsjahr 2025 eine viertel Milliarde Euro zur Tilgung der Schulden bereit.

Ein leeres Portemonnaie
Die Stadt Herten kann aus eigener Tasche heraus ihr Altschulden-Problem nicht lösen. © picture-alliance/ dpa

Konkrete geholfen werden soll Kommunen, deren Pro-Kopf-Verschuldung bei mehr als 100 Euro je Einwohnerin und Einwohner liegt. Dabei sollen bis zu 50 Prozent der Altschulden der Kommunen getilgt werden, die als „übermäßig“ gelten - bestehend aus Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung.

Doch wie genau ist die Lage in Werne? Und wie wird Werne von dem Altschuldenentlastungsgesetz profitieren? Wir haben dazu bei der Kämmerei der Stadt Werne angefragt. Stadtkämmerer Marco Schulze-Beckinghausen zu dem geplanten Gesetz: „Dieser erste konkrete Schritt auf einem langen Weg hin zu einer abschließenden Lösung ist auch aus Sicht der Stadt Werne sehr begrüßenswert, da die Haushaltssituation der kommunalen Familie bekanntermaßen sehr angespannt ist.“

Allerdings bringe der Gesetzesentwurf keine komplette Entlastung der Kommunen. Auch für die Stadt Werne stellten die aktuell im Entwurf vorgestellten gesetzlichen Regularien eine gute Hilfe, aber keine vollständige Entlastung dar, so Schulze-Beckinghausen weiter.

Pro-Kopf-Schulden: 3083 Euro

„Nach der Berechnungssystematik des Gesetzentwurfes liegt die Pro-Kopf-Verschuldung in Werne bei 289,49 Euro. Der Anteil der sogenannten übermäßigen Liquiditätskredite beträgt bei der Stadt Werne zum maßgeblichen Stichtag 31.12.2023 rd. 5,7 Mio. Euro“, erklärt Schulze-Beckinghausen.

Die Gesamt Pro-Kopf-Verschuldung für Liquiditätskredite und Investitionskredite in Werne betrage für den Kernhaushalt zu Ende 2023 1439 Euro. „Unter Berücksichtigung der des Kommunalbetriebes und des Bäderbetriebes erhöht sich die Pro-Kopf-Verschuldung auf 3083 Euro. Hinzu kommt, dass der städtische Haushalt in Werne für dieses und auch die nächsten Jahre deutliche Defizite aufweist“, so der Stadtkämmerer weiter.

„Mangel an Finanzierung“

„Die Haushaltskrise der Kommunen ist nicht hausgemacht, es mangelt an einer grundsätzlich auskömmlichen Finanzierung zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben. Der Bund wie auch das Land NRW üben sich darin, neue Aufgaben für die Kommunen auf den Weg zu bringen, ohne aber die Verantwortung für eine hinreichende Gegenfinanzierung zu übernehmen“, erklärt Schulze-Beckinghausen.

Daher müsse eine Altschuldenhilfe in ein Gesamtkonzept zur Stärkung und nachhaltigen Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung eingebettet sein, um den künftigen Neuaufbau von Schulden zu verhindern. „Eine auskömmliche kommunale Finanzausstattung ist integraler Bestandteil jeder echten Altschuldenlösung.“

Wir haben die Stadt auch danach gefragt, wie viel Entlastung in welchen städtischen Investitionsbereichen es bis wann bräuchte, um die Altschulden in Werne zu tilgen. Und auch, was die Altschulden finanziell konkret für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bedeuten. Dazu heißt es, dass man einige Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beantworten könne und man gern auf die Thematik zurückkomme, wenn das Gesetzesvorhaben konkretere Züge angenommen haben sollte.