
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen unsere Berichterstattung über den Mecke-Tierquälerei-Skandal (hier Firmenchef Marko Mecke auf einem Archivbild) zurückgewiesen. © Jörg Heckenkamp (A)
Presserat lehnt Beschwerde von Mecke in Werne gegen unseren Artikel ab
Tierquäler-Skandal
Der Deutsche Presserat befasste sich mit einer Beschwerde gegen die Berichterstattung dieses Verlages rund um den Mecke-Tierquäler-Skandal. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
Im Mai 2022 haben wir einen Artikel unter dem Titel „Marko Mecke zeigt sich in Werne - Ermittlungen gehen weiter“ veröffentlicht. Gegen diesen Artikel hat ein Familienmitglied Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Es sah einen Verstoß gegen den Pressekodex. In dem Artikel haben wir sinngemäß geschrieben, dass Marko Mecke sich nach dem Tierquäler-Skandal öffentlich bei einem Reitturnier gezeigt habe, auf dem auch ein Familienmitglied angetreten ist.
Das Familienmitglied kritisierte, dass, so zitiert es der Deutsche Presserat , „ein privater Besuch auf einem Reitturner für eine Firmenangelegenheit instrumentalisiert“ würde. Zudem würde ein „sportlicher Sieg mit der Firmenangelegenheit in Verbindung gebracht“ ,obwohl man „damit nicht in Verbindung stehen“ würde „und lediglich den Nachnamen Mecke“ trage.
Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten konnte der Presserat in der Darstellung nicht ausmachen. Es bestehe aufgrund der regionalen und überregionalen Berichterstattung „ein großes öffentliches Interesse an der Person“ Marko Meckes. „Die Redaktion durfte daher durchaus über sein Erscheinen bei einer öffentlichen Veranstaltung berichten.“
Da wir den Namen des besagten Familienmitglieds nicht genannt haben, urteilt der Presserat: „Einen Verstoß gegen den Schutz Ihrer Persönlichkeit sehen wir nicht gegeben.“
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