Bisher konnten alle Interessenten für den Offenen Ganztag in Werne einen Platz bekommen. Das ist in diesem Jahr erstmals anders. Ausgerechnet zwei Jahre, bevor der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Schulen greift, muss die Schulverwaltung Interessenten abweisen. Zumindest an zwei der drei Grundschulen in Werne.
Das berichtete Kathrin Kötter von der Schulverwaltung am Donnerstagabend, 7. März 2024, im Schulausschuss. Sie kündigte eine ausführliche Pressemitteilung an. Die liegt nun vor und in der heißt es: „Bisher konnten immer alle Schülerinnen und Schüler einen Platz im Betreuungsangebot ihrer Wahl erhalten. Das ist im Schuljahr 2024/25 vorübergehend nicht mehr der Fall.“
OGS-Zahlen steigen ständig
Die Zahlen steigen jährlich kontinuierlich stark an. Für das Schuljahr 2024/25 reichen die Kapazitäten an Uhland- und Wiehagenschule nicht mehr aus.“ An der Uhlandschule müssten OGS-Interessenten abgewiesen werden. An der Wiehagenschule geht es um mangelnde Plätze in der „Offenen Lernzeit“ (Ole). Dort stünden als Alternative noch OGS-Plätze bereit. An der Kardinal-von-Galen-Schule in Stockum hatten die Eltern bis zum 31. Januar die Möglichkeit, sich für die unterschiedlichen Betreuungsformen anzumelden. Hier gibt es keine Einschränkungen.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Grund sind die aktuellen Kapazitätsgrenzen beim Essen und beim Personal. Die Wiehagenschule erhält bekanntermaßen eine Erweiterung für den Ganztag, die Küche und die Mensa. An der Uhlandschule ist ebenfalls eine Erweiterung der Küche geplant. An der Uhlandschule gibt es im Schuljahr 2024/25 insgesamt Kapazitäten von 270 OGS-Plätzen. 283 Anmeldungen liegen derzeit vor. Für die Früh- und Übermittagsbetreuung stehen 65 bzw. 60 Plätze zur Verfügung.“

„Herausfordernde Situation“
An der Wiehagenschule gibt es im Schuljahr 2024/25 insgesamt Kapazitäten von 240 OGS-Plätzen. Für die Früh- und Übermittagsbetreuung stehen 55 bzw. 50 Plätze zur Verfügung. Kötter schreibt weiter: „Diese Situation ist für alle Beteiligten äußerst herausfordernd und kann nur im guten Miteinander gelöst werden. Um eine möglichst gerechte Verteilung der Betreuungsplätze gewährleisten zu können, haben OGS-Träger und Schulverwaltung gemeinsamen einen Kriterienkatalog für die OGS sowie einen weiteren für die Früh- und Übermittagsbetreuung erarbeitet.“
Um eine größtmögliche Transparenz zu erzielen, würden den Eltern die Kriterienkataloge zugesendet. Nachweise wie eine Arbeitgeberbescheinigung müssten eingereicht werden. Die Eltern hätten bis zum 30. März 2024 Zeit, die Nachweise einzureichen. Bis zum 30. April 2024 würden die Träger das Auswahlverfahren durchführen und die Eltern informieren.
Auswahl-Kriterien
Kriterien Offene Ganztagsschule:
Die Auswahl wird nur zwischen den Kindern getroffen, die im Schuljahr 2024/2025 eingeschult werden. Alle anderen Kinder haben aufgrund der geltenden Verträge und im Rahmen der Verlässlichkeit eine Bestandsgarantie. Als wichtiges Aufnahmekriterium dient die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder eine Ausbildung oder einen Sprachkurs absolvieren, werden vorrangig berücksichtigt.
Kriterien Frühbetreuung / Übermittagsbetreuung (ÜMI/OLE)
Bei den beiden Betreuungsformen der Früh- und Übermittagsbetreuung wird ebenfalls die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorrangig berücksichtigt. Alleinerziehende Eltern und Familien, in denen beide Eltern zu den betreuungsrelevanten Zeiten berufstätig, in Ausbildung oder im Sprachkurs sind, werden zuerst berücksichtigt. Wichtig sind hierbei die betreuungsrelevanten Zeiten. Zudem wird darauf geschaut, ob ein Geschwisterkind bereits in der Betreuungsart betreut wird. Der Kriterienkatalog wird an die Neuanmeldungen verschickt.
Der Trägerverein OGS Uhlandschule fragt nur in der Frühbetreuung alle Eltern ab, um eine gerechte Verteilung zu ermöglichen. Bei der Wiehagenschule werden nur die OLE-Kinder abgefragt.