Bei einer Lärmbeschwerde am Abend oder nachts in Werne sollte die Polizei gerufen werden, die dann einschreiten kann.

© Jörg Heckenkamp (Archiv)

Ordnungsamt in Werne zu Lärmbelästigung: „Am nächsten Tag kann man nichts mehr beweisen"

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Lärmbelästigung kann schnell zum Problem werden. Doch wenn man sich beschweren möchte, dann sollte man das richtig machen. „Es muss Beweise geben", erklärt das Ordnungsamt Werne.

Werne

, 22.07.2021, 08:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Wer eine Lärmbelästigung am Abend oder in der Nacht anzeigen möchte, der sollte die Polizei anrufen. Das ist der Rat, den Werner Kneip vom Ordnungsamt Werne gibt. Denn: „Am nächsten Tag kann man nichts mehr beweisen." Unsere Redaktion hatte das Ordnungsamt kontaktiert, weil eine Leserin sich über die Lärmbelästigung durch eine Gastronomie in Werne in dieser Woche beschwert hatte. Doch als wir sie dazu kontaktieren wollten, kam die Mail unzustellbar zurück. Eine Telefonnummer war nicht angegeben.

Anonyme Beschwerden beim Ordnungsamt Werne

Des Öfteren seien auch beim Ordnungsamt anonyme Beschwerden über eine Lärmbelästigung durch die Gastronomie eingegangen, so Werner Kneip. Allerdings erst im Nachhinein. Doch dann gibt es keine Beweise mehr. „Und es muss Beweise dazu geben, denn es geht ja eventuell auch vor Gericht", so Kneip.

Deshalb seine Bitte: „Wenn es zu einer Lärmbelästigung kommt, dann muss man aktiv tätig werden und die Polizei rufen. So kann das Problem vor Ort festgestellt werden, die Polizei kann zur Ruhe ermahnen und eventuell eine Anzeige schreiben."

Diese Anzeige landet dann wiederum beim Amt, das auf deren Grundlage ein Verfahren daraus machen kann. In Werne sei es außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes notwendig, die Polizei zu rufen, da es keine 24-Stunden-Streife des Ordnungsamtes gibt, wie das in Großstädten der Fall ist.

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