Nötigung und Sachbeschädigung Werner (37) schlug auf Wohnungstür ein und drohte Opfer

Werner (37) schlug auf Wohnungstür ein und drohte Opfer
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Ein ungebetener „Besuch“ mit Knalleffekt in Werne beschäftigte die Justiz über mehrere Jahre. Jetzt konnte der Fall, in dem es um eine versuchte Nötigung und Sachbeschädigung ging, endlich und endgültig ad acta gelegt werden.

Der Vorfall, der anfangs als versuchte räuberische Erpressung angeklagt war, ereignete sich bereits in der Nacht auf den 11. Juni 2016. Der Angeklagte, ein 37-Jähriger aus Werne, stand plötzlich vor dem Haus des Betroffenen und hämmerte an die Tür. Dann, so wurde es ihm zumindest zunächst vorgeworfen, sollte er sein Opfer aufgefordert haben, ihm all sein Geld zu geben. Ansonsten würde er ihn töten. Und, neben Geld sollte auch die Rede von Drogen gewesen sein.

Danach war der Werner für längere Zeit unbekannten Aufenthalts, bis er wieder auftauchte und es Mitte August 2020 zu einer ersten Verhandlung vor dem Lüner Schöffengericht kam. Und dort hatten sowohl er als auch der Betroffene eine Überraschung auf Lager: Beide gaben an, dass er an die Tür gehauen habe und der Geschädigte daraufhin gefragt habe: „Was willst Du? Willst Du Geld?“ Das habe der Angeklagte natürlich nicht abgelehnt. Auch war unstrittig, dass er mit der Faust die Tür einschlug. So blieb von einer versuchten räuberischen Erpressung „nur“ noch versuchte Nötigung und Sachbeschädigung übrig.

Das Verfahren gegen den Mann aus Werne, der zuvor noch nie negativ aufgefallen war, wurde daraufhin vorläufig eingestellt. Mit Auflage: 300 Euro Geldbuße zugunsten der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“.

Akte zugeklappt

Allerdings zahlte er nur 200 der 300 Euro und deshalb musste die Sache jetzt erneut terminiert werden. Und es gab auch diesmal wieder Überraschungsmomente. Denn sowohl von dem Werner als auch von dem Betroffenen fehlte jede Spur. Warum Letzterer nicht erschien, blieb offen. Der Angeklagte indes verfügt derzeit lediglich über eine Meldeadresse. Wo er sich tatsächlich aufhält und ob er seine Post regelmäßig abholt, war nicht bekannt. Jedenfalls reagierte er auch nicht auf zahlreiche Anschreiben seines Verteidigers.

Voraussetzungen, unter denen die Richterin Tacheles redete. Die Tat habe sich 2016 ereignet und die Verhandlung sei auch bereits fast drei Jahre her. Der 37-Jährige sei seit dem Vorfall vor sieben Jahren nicht mehr in Erscheinung getreten und habe sich auch zuvor nie etwas zu Schulden kommen lassen. Sie regte an, das Verfahren endgültig und ohne weitere Auflagen einzustellen, da alles andere auch mindestens einen weiteren Termin zur Folge gehabt hätte. Die Beteiligten stimmten zu und so konnte die Akte nach langer Zeit zugeklappt werden.

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