Ein vorbestrafter Sexualtäter aus Werne könnte nie wieder freikommen. Der 44-Jährige soll nach seiner letzten Haftentlassung gegen die Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen haben, indem er sich an einer Grundschule wieder Kindern näherte. Muss er dafür jetzt in die Sicherungsverwahrung? Geht es nach Psychiater Michael Mattes kann die Antwort nur „Ja“ lauten. Der Sachverständige hat den Werner eingehend begutachtet und kommt zu dem Schluss, dass dieser auch weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist. Der 44-Jährige sei ein pädophiler Hangtäter.
Mehrere Vorstrafen
Tatsächlich ist der Mann schon mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Mal hatte er in Werne kleine Kinder gegen Bezahlung nackt tanzen lassen. In einem anderen Fall hatte er in einem Schwimmbad einen Jungen unter der Dusche umarmt. Dass er nach seiner letzten Haftentlassung tatsächlich wieder Kindern aufgelauert hat, hat der 44-Jährige zugegeben: „Ich hatte die Hoffnung, dass er mal pinkeln muss und ich vielleicht einen Blick erhaschen kann“, hatte er im Prozess erklärt.
Die Richter wollen im Februar entscheiden, wie die Zukunft des Werners aussieht. Dass er erneut zu einer Haftstrafe verurteilt wird, gilt nach dem Geständnis als sicher. Doch die Frage nach der anschließenden Sicherungsverwahrung ist für den Angeklagten ungleich wichtiger.