Der angeklagte Lüner ist inzwischen auf freiem Fuß. Er steht wegen Missbrauchs eines Kindes aus Werne vor Gericht. © Martin von Braunschweig

Missbrauchsskandal

Mann soll im Chat Regieanweisungen zum Kindesmissbrauch gegeben haben

Zum zweiten Mal steht ein Mann aus Lünen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Werne vor Gericht. Es gibt Verbindungen zum Missbrauchskomplex von Münster.

Werne

, 11.01.2022 / Lesedauer: 3 min

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Angeklagte den Jungen aus Werne im März 2019 bei dessen Stiefvater besuchte und dabei sexuell missbrauchte. Zuvor soll es zwischen den beiden Erwachsenen einen regen Austausch von Kurznachrichten gegeben haben. Bei dem Stiefvater des Kindes soll es sich um Adrian V. handeln, den Mann, der im Mittelpunkt des Missbrauchsskandals von Münster stand. V. ist inzwischen selbst zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

Zu dem jetzt angeklagten Mann soll Adrian V. wenige Wochen vor dem realen Treffen Kontakt aufgenommen haben. Beide Männer einte offenbar das Interesse an kinderpornografischen Bildern und Videos. Und zwar an solchen der schlimmsten Sorte. Der 34-jährige Lüner soll Adrian V. in der Folgezeit immer wieder dazu angestachelt haben, Aufnahmen von sexuellen Handlungen mit seinem Stiefsohn zu machen und ihm diese anschließend zu schicken.

Laut Anklage geschah das auch in mindestens fünf Fällen. Und immer, wenn wieder eine neue Lieferung Bilder den 34-Jährigen erreichte, soll der mit überschwänglichen Kommentaren per Kurznachricht reagiert haben. „Mega“, hieß es einmal in einem Chat. Eine andere Fotoserie kommentierte der Angeklagte angeblich mit den Worten „sehr geil“.

Erster Prozess im März 2021 - Angeklagter aus Haft entlassen

Im März 2021 hatte das Dortmunder Landgericht erstmals versucht, die mutmaßlichen Missbrauchstaten aufzuklären. Nach der Verlesung der Anklageschrift war der Prozess damals aber schnell unterbrochen worden, weil sich alle Beteiligten einig waren, dass der Angeklagte psychiatrisch begutachtet werden soll. Dieses Gutachten liegt inzwischen vor. Allerdings wurde der Angeklagte vor dem Neustart der Verhandlung am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Oberlandesgericht empfand die Wartezeit für den 34-Jährigen hinter Gittern als nicht mehr zumutbar.

Zu Beginn des neuen Prozesses wurde jedoch noch vor Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Anwältin des Jungen aus Werne stellte einen entsprechenden Antrag, weil die „persönlichen Interessen“ des Jungen Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an den Straftaten hätten.

Der Angeklagte will sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern.

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