Im November vergangenen Jahres hatte der Mann aus Werne einen Aushilfsjob in der Gastronomie. Das Amt ahnte davon nichts und so erhielt der 66-Jährige 144 Euro Unterstützung, die ihm nicht zustanden. Als die Überzahlung bei einem Datenabgleich auffiel, wurde ihm vorgeworfen, die Information ganz bewusst für sich behalten zu haben.
Im Betrugsprozess vor dem Amtsgericht Lünen versicherte der Werner jetzt aber, dass er nicht gewusst habe, dass er das Jobcenter über die Tätigkeit hätte in Kenntnis setzen müssen, zumal er gedacht habe, dass es ihm gestattet gewesen wäre, etwas dazu zu verdienen. „Ich wollte mich damit bestimmt nicht bereichern.“ Allerdings erklärte eine Mitarbeiterin des Jobcenters, dass der Angeklagte sehr wohl über seine Informationspflicht belehrt worden sei. Er habe das außerdem ja auch unterschrieben.
Geldstrafe als Urteil
„Jeder weiß, dass alles angezeigt werden muss“, kommentierte Richter Ulrich Oehrle letztlich und wertete die Einlassung des Werners als nur vorgeschoben. Es stehe fest, dass der einen Betrug begangen habe. Für den Angeklagten sprach, dass der Schaden mit 144 Euro relativ überschaubar war. Strafschärfend mussten über 30 Vorstrafen ins Gewicht fallen.
Der Mann mit Hafterfahrung beschäftigte die Justiz seit 1982 regelmäßig. Und, zuletzt trat er einschlägig in Erscheinung. Für ihn endete der Fall mit 500 Euro Geldstrafe.
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