Wer am Donnerstag (26. September) eine Entscheidung im Berufungsprozess gegen den wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagten ehemaligen Mitarbeiter der Firma Mecke aus Werne erwartet hatte, der wurde enttäuscht. Die Hauptverhandlung wurde erst mal ausgesetzt. Heißt: Es werden weitere Termine angesetzt. Wann, steht allerdings noch nicht fest.
Der Grund für die Entscheidung am Landgericht Dortmund: Die Staatsanwaltschaft regte an, dass es noch eine umfangreichere Beweisaufnahme geben müsse. Dabei sollen vor allem weitere Zeugen gehört werden. Die können sowohl von der Verteidigung als von der Staatsanwaltschaft benannt werden. Zu den möglichen Zeugen zählt unter anderem Friedrich Mülln von der Organisation Soko Tierschutz, wie Oberstaatsanwalt Arkadius Wyrwoll schon erklärte.
Ihm, so wurde es am Donnerstag deutlich, geht es dabei vor allem um die Frage, über welchen Zeitraum hinweg es Missstände an der Viehsammelstelle gegeben hat. „Es liegt doch klar auf der Hand, dass das nicht erst zwei bis drei Wochen vor den Video-Aufnahmen begonnen haben kann“, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte räumte zwar ein, dass es vielleicht auch fünf oder sechs Wochen vorher schon zu Vorfällen gekommen sei, allerdings nicht viel länger. Die Staatsanwaltschaft zweifelte das an. Die Aufdeckungs-Aktion der Tierschutzorganisation habe schließlich auch Vorlauf gebraucht – Friedrich Müll könne bei dieser Frage weiterhelfen.
Das erste Urteil hatte im Januar dieses Jahres das Amtsgericht in Lünen gefällt: Die zwei Jahre Haftstrafe auf Bewährung für den Angeklagten waren der Staatsanwaltschaft aber zu milde - der Grund für den Berufungsprozess am Landgericht in Dortmund.
Der vorsitzende Richter Ulf Pennig und zwei Schöffen hatten sich nach dem ersten Verhandlungstermin für die Berufung Anfang September drei Wochen Zeit genommen, um den Fall ausführlich zu beraten. Eine Entscheidung sei bei Vorwürfen wie diesen „nicht übers Knie zu brechen“, erklärte der Richter damals.
Beim Fortsetzungstermin am Donnerstag blieb er ganz offensichtlich dabei. „Ich habe grundsätzlich zwar sehr viel zu tun. Aber ich prüfe die Sachen gründlich“, sagte er, kurz bevor er ankündigte, die Beweisaufnahme auszuweiten. Das Hauptverfahren setzte er aus pragmatischen Gründen erst mal aus (und nicht fort): Er selbst und ein Schöffe haben jetzt erst mal Urlaub. Deshalb werden voraussichtlich noch im Verlauf dieses Jahres neue Termine festgesetzt.
Für den Angeklagten geht es um viel: Die zweijährige Haftstrafe, zu der er vom Amtsgericht Lünen verurteilt wurde, ist zur Bewährung ausgesetzt. Sollte jetzt aber beschieden werden, dass die Strafe höher ausfällt, müsste er ins Gefängnis – Bewährungsstrafen sind grundsätzlich nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich.
Der Mecke-Skandal
Die Geschehnisse an der Viehsammelstelle an der Lünener Straße in Werne sorgen seit Juli 2021 für Aufsehen in der Stadt. Die Organisation Soko Tierschutz hatte da Videoaufnahmen veröffentlicht, die zahlreiche Tierquälereien zeigen - identifizierbar auf vielen Bildern ist der 41-jährige ehemalige Mitarbeiter des bis dahin renommierten Werner Schlachtbetriebs Mecke.
Die Bilder zeigen, wie roh und brutal er mit sowieso schon sehr schwachen Tieren umgegangen ist. So hat er Kühe und Pferde teilweise mir Rohren geschlagen, mit Mistgabeln gestochen, mit Tritten malträtiert, um sie in Transporter zu verladen. Tagelang hatten Tiere an der Sammelstelle ohne Futter und Wasser ausharren müssen. Der 41-jährige ehemalige Mitarbeiter hatte seine Taten beim ersten Prozess vorm Amtsgericht umfassend gestanden. Er sagte aber auch deutlich, dass er für die Vorgänge an der Viehsammelstelle nicht alleine verantwortlich gewesen sei.
Ein weiterer Mitarbeiter des mittlerweile längst geschlossenen Schlachtbetriebes Mecke ist bereits per Strafbefehl zu einem Jahr Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem ist der Firmenchef Marko Mecke angeklagt. Der Prozess dazu beginnt Ende November vor dem Amtsgericht in Lünen.