Prozess um Mecke aus Werne Oberstaatsanwalt will Haftstrafe ohne Bewährung

Mecke-Prozess: Oberstaatsanwalt will Haftstrafe ohne Bewährung
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Ein ehemaliger Mitarbeiter von Firmenchef Marko Mecke saß am Mittwoch, 10. Januar 2024, auf der Anklagebank. Vor dem Schöffengericht in Lünen räumte er alle ihm vorgeworfenen Tierquälereien ein. Er wies dabei seinem früheren Chef Marko Mecke viel Schuld zu und stellte sich als kleines Rädchen im System Mecke in Werne dar. Wird ihm sein Geständnis ein mildes Urteil bescheren?

Dem 40-jährigen Ex-Mitarbeiter wirft die Staatsanwaltschaft die weitaus meisten der zahlreichen dokumentierten Verstöße vor. Er war so etwas wie der inoffizielle Chef der Viehsammelstelle, wo die meisten der grausamen Quälereien passierten. Demnach gehen 38 Taten auf sein Konto. Marko Mecke werden zehn Taten vorgeworfen, einem weiteren Ex-Mitarbeiter fünf.

„Vollumfängliches Geständnis“

Direkt zu Prozessbeginn machte Verteidiger Kilic deutlich, dass sein Mandant ein „vollumfängliches Geständnis“ ablege. Die Frage ist, ob ihm dies ein mildes Urteil beschert? Einen ersten Hinweis, dass das nicht unbedingt der Fall ist, gab Richterin Beatrix Pöppinghaus nach der Verlesung der Anklageschrift. Es habe keine Absprachen im Falle eines Geständnisses gegeben, sagte sie.

Die Anklagevertretung ist noch weniger geneigt, das Geständnis mit einem milden Strafmaß zu belohnen. Oberstaatsanwalt Arkadius Wyrwoll sagte am Tag nach dem Prozessauftakt im Gespräch mit der Redaktion. „Jede einzelne Tat ist freiheitsstrafen-fähig.“ Nach dem „massiven Geständnis“ des Angeklagten „bewegen wir uns sicherlich nicht mehr im Bereich irgendwelcher Geldstrafen“.

Abgründe von Tierquälerei

Dieser Fall zeige „Abgründe“ von massivsten Tierquälereien und damit Verstößen gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes auf. Wyrwoll: „Da muss man ein deutliches Zeichen setzen.“ Die Tatvorwürfe können mit einer bis zu dreijährigen Haftstrafe geahndet werden. Genau so etwas stellt sich der Anklagevertreter vor: „Nach meiner vorläufigen Bewertung muss es eine Strafe sein, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.“ Also ein mindestens zweijähriger Gefängnis-Aufenthalt.

Zum Auftakt des Mecke-Prozesses herrschte großer Andrang. Zwei Justiz-Wachtmeister sorgten für Ordnung.
Zum Auftakt des Mecke-Prozesses herrschte großer Andrang. Zwei Justiz-Wachtmeister sorgten für Ordnung. © Peter Adam

„Mecke muss sich verantworten“

Wenn ein Haupttäter umfangreich gesteht, wäre damit Firmenchef Marko Mecke aus dem Schneider? Nein, sagt der Oberstaatsanwalt: „Herr Mecke wird sich vor Gericht verantworten müssen.“ Auch wenn das Verfahren im letzten Augenblick auf Antrag des Mecke-Verteidigers von dem der anderen beiden Beschuldigten abgetrennt wurde, „wird es Verhandlungstermine in den nächsten Monaten geben. Das wird keine Jahre dauern“, ist sich Wyrwoll sicher.

Sollte Meckes Verteidiger auf Verzögerung und Verjährung setzen, könnten sie diese Hoffnung begraben. Die Verjährungsfrist betrage nach Zustellung der Anklageschrift „fünf Jahre“. Arkadius Wyrwoll: „Herr Mecke wird einem Verfahren nicht entgehen.“

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.

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