Lieferdienst wirbt mit Lachgas und LSD-Varianten Kioskbesitzer in Werne lehnen Verkauf ab

Lieferdienst wirbt mit LSD-Varianten: Kioskbesitzer lehnen Verkauf ab
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Sie gehören zum Ruhrgebiet wie Fußball oder die Currywurst: die Kioske. In Selm machte zuletzt ein Kiosk-Lieferdienst auf sich aufmerksam, indem er auf seiner Instagram-Seite diesen mit Lachgaskapseln und LSD-Derivaten bewirbt. Für Ala Rishmawi, einer der Betreiber des Frankemöller in Werne, ein Unding. „Wir distanzieren uns ausdrücklich von dem Vertrieb solcher Substanzen und bieten diese auch nicht an“, sagt er auf Nachfrage der Redaktion.

Ihm ist zwar bewusst, dass der Verkauf dieser Mittel erlaubt ist, an den Trends möchte er sich allerdings nicht beteiligen oder bereichern. „Der rechtliche Rahmen mag aktuell Lücken aufweisen, aber das ändert nichts an den erheblichen Risiken, die mit dem Konsum solcher Substanzen verbunden sind. Besonders problematisch ist, dass wir nicht wissen, welche synthetischen oder potenziell gefährlichen Stoffe in den angebotenen Produkten enthalten sind“, so Rishmawi.

Ala Rishmawi ist einer der Betreiber des Frankenmöller in Werne. Er missbilligt den Verkauf solcher Substanzen.
Ala Rishmawi ist einer der Betreiber des Frankenmöller in Werne. Er missbilligt den Verkauf solcher Substanzen. © Calvin Konietzka

Sorge vor großen Schaden

Die Betreiber des Frankemöller kennen die Wirkung solcher psychedelischen Stoffe – und möchten diese dementsprechend nicht in ihrem Geschäft verkaufen. „Selbst bei reinem LSD besteht die Gefahr von schweren Halluzinationen, psychischen Erkrankungen und Langzeitschäden. Wenn die Substanz jedoch verunreinigt oder in unbekannten Zusammensetzungen verkauft wird, vervielfacht sich dieses Risiko. Auch beim Missbrauch von Lachgas gibt es zahlreiche Berichte über gesundheitliche Schäden, insbesondere in Bezug auf das Nervensystem“, warnt Rishmawi und begründet damit die Entscheidung, solche Produkte nicht zu verkaufen.

Jugendliche müssen geschützt werden

Außerdem sieht er sich in der Pflicht, Jugendliche vor solchen Produkten zu schützen. Zwar ist der Verkauf erst ab 18 Jahren erlaubt, dennoch sieht Rishmawi viele Jugendliche in diesem Alter besonders anfällig für riskantes Verhalten und sie würden die langfristigen Folgen unterschätzen. „Als Eltern selbst sehen wir es als unsere Verantwortung, gegen den Konsum solcher gefährlichen Drogen zu sein – insbesondere, wenn junge Menschen betroffen sind. Nur weil etwas legal ist, heißt es nicht, dass es harmlos oder verantwortungsvoll ist“, mahnt er.

Ähnlich sieht das Crocefisso Penetta, Betreiber des „Kiosk am Fürstenhof“. Auch er verkauft weder Lachgas noch LSD-Derivate. „Das wollte ich noch nie machen. Es ist einfach zu gefährlich“, findet er. Crocefisso ist Vater von zwei Kindern, denen er ein Vorbild sein möchte. „Mein Ältester ist 16. Ich will auch nicht, dass er sowas nimmt“, erklärt der Familienvater, warum er beides nicht in seinem Laden verkaufen möchte.

Crocefisso Pennetta
Crocefisso Pennetta, Betreiber des „Kiosk am Fürstenhof", will solche Stoffe nicht verkaufen. © Felix Püschner (Archiv)

Der Kiosk „Elsa's Lotto am Marktplatz“ in Werne verkauft ebenfalls keinen der beiden Stoffe. Laut einer Mitarbeiterin hat man nicht die Kundschaft, die sich für solche Dinge überhaupt interessieren würde.

Kiosk „Lotto am Markt"
Das Kiosk „Lotto am Markt" hat keine Kunden, die sowas kaufen würden. © Calvin Konietzka

Verbot solcher Substanzen

Um die Jugendliche und andere Konsumenten zu schützen, sieht Rishmawi die Pflicht aber nicht nur bei sich oder anderen Betreibern, sondern bei der Regierung, an die er appelliert: „Insgesamt halten wir es für wichtig, dass die Regierung klare Regelungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung erlässt. Der aktuelle rechtliche Graubereich schafft falsche Anreize und öffnet die Tür für potenziellen Missbrauch. Bis dahin sind wir als Unternehmen strikte Gegner des Vertriebs solcher Substanzen und appellieren an die Vernunft, besonders im Hinblick auf den Schutz der Jugend.“

Nach Anfrage der Redaktion erklärt das Bundesministerium für Gesundheit, dass es die stetige Entwicklung des Drogenmarktes aufmerksam beobachtet. „Bei neuen psychoaktiven Stoffen werden oft die bekannten chemischen Grundstrukturen synthetisch in einer Weise abgewandelt, dass die für Missbrauchs-/Rauschzwecke geeignete psychoaktive Wirkung erhalten bleibt oder sogar verstärkt wird, jedoch die bestehenden Regulierungen zu den nach dem Betäubungsmittelgesetz beziehungsweise dem ‚Neue psychoaktive Stoffe Gesetz‘ erfassten Stoffen oder Stoffgruppen umgangen werden“, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums.

Zuletzt wurden am 26. Juni 2024 bestimmte Stoffgruppen verboten, darunter auch LSD-Derivate. Kurz darauf kam ein neues, das 1S-LSD, auf den Markt, welches nicht verboten ist und in Selm bestellt werden kann.