Das Ordnungsamt der Stadt Werne verstärkt seine Kontrollen in den Osterferien und insbesondere rund um die Ostertage.

© (A) Jörg Heckenkamp

Kontrollen und Regeln: Zu Ostern gelten in Werne diese Vorschriften

rnCoronavirus in Werne

Corona-Notbremse, neue Schutzverordnung, Schnelltests, Ostern: In Werne gibt es rund um die Ostertage einige Dinge zu beachten, um sich und andere gegen eine Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Werne

, 01.04.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Corona-Notbremse ist am Mittwoch (31. März) im Kreis Unna in Kraft getreten. Gleichzeitig stehen die Oster-Feiertage vor der Tür. Was also müssen die Bürgerinnen und Bürger aus Werne nun beachten?

Im Prinzip gilt die Allgemeinverfügung des Landes NRW vom 29. März 2021. Mit der Ausnahme im Kreis Unna, dass man überall dort, wo man vorher nur einen Termin für das Click and Meet oder Collect and Meet brauchte, nun auch einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen muss, erklärt Werner Kneip aus dem Ordnungsamt der Stadt.

Hier brauchen Sie einen Schnelltest, hier nicht

In allen Verkaufsstellen des nicht-täglichen Bedarfs, also etwa Bekleidungsgeschäften, Möbelhäusern, Garten- und Baumärkten, Elektrofachmärkten oder Buchhandlungen, sofern ich letztere betreten will, um drinnen zu stöbern und nicht nur ein bestelltes Buch an der Tür abhole, wird ein Test benötigt. Genauso bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen die Maske abgenommen wird (z.B. Bartrasur, Nagelstudio, Kosmetik und Massage). Gleiches gilt für Museen.

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In Supermärkten, Discountern, Drogerien, Babyfachmärkten, bei der Post, bei der Bank, beim Friseur (außer Bartrasur) und in der Apotheke wird also kein negativer Schnelltest benötigt. Auch Selbsttests sind zulässig, allerdings müssen diese an einer offiziell anerkannten Teststelle unter Aufsicht einer befugten Person vor Ort durchgeführt und attestiert werden, so Kneip. Auch Sport von Kindern unter 14 Jahren mit bis zu 20 Personen ist weiter möglich, allerdings dann in jedem Fall zwingend mit negativem Schnelltest.

Zu Ostern ist unter anderem in folgenden Fällen die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erlaubt:

  • zwischen Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung
  • beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden
  • vom 1. bis 5. April beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten
  • bei Kindern bei der Nutzung von Spielgeräten im Freien

Bereits zu Beginn der Osterferien hat das Ordnungsamt der Stadt Werne seine Kontrollen verstärkt und von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag sollen diese noch einmal aufgestockt werden, erklärt Ordnungsamtsleiterin Kordula Mertens. Schon durch die Ferien liege die Vermutung nahe, dass nun mehr Schüler sich im Freien aufhalten, so Mertens. Für die Ostertage hat sich die Stadt nun gemeinsam mit der Polizei und dem Sicherheitsdienst BAK abgestimmt, um Kontrollen in der Innenstadt, in den Außenbereichen und an neuralgischen Stellen bis in die Nacht zu kontrollieren.

Parallel bearbeitet das Ordnungsamt weiterhin die Quarantänebescheide für infizierte Personen und Kontaktpersonen ersten Grades. „Am Dienstag wollen wir alle gemeinsam sagen, dass alles gut eingehalten wurde“, sagt die Ordnungsamtsleiterin. Den Erfahrungswert habe man auch als dem vergangenen Jahr rund um Ostern. „Aber es ist auch so, dass die Bürgerinnen und Bürger wegen des Hin und Hers der Verordnung genervt sind verständlicherweise. Auch wir vom Ordnungsbereich merken, dass es schon eine sehr lange Zeit ist, in der man kontrollieren muss.“

Gleichzeitig appelliert Mertens an die Bürger sich daran zu erinnern, dass in diesem Jahr keine Osterfeuer erlaubt sind. „Das wollen wir bei unseren Kontrollen nicht haben.“

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