Gleich mehrfach fiel ein Werner in diesem Jahr unangenehm auf. Der 36-Jährige saß immer wieder ohne gültigen Führerschein hinter dem Steuer und legte sich zudem mit anderen Verkehrsteilnehmern an. Vor dem Amtsgericht Lünen sah er die Vorfälle nun allerdings „etwas“ anders.
Spätestens nach einem Prozess wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Jahr 2020 hätte dem Mann aus Werne bewusst sein müssen, dass sein Führerschein hier keine Gültigkeit besaß. Stoppen konnte ihn das aber nicht – im wortwörtlichen Sinne. In drei Fällen im März, April und Juni war er trotzdem in Werne und Lünen unterwegs und fiel auf.
Während der Fahrt Mitte April geriet er mit einem anderen Autofahrer auf der Lüner Straße aneinander. Den Fremden, so die Anklage, überholte er zwei Mal, bremste ihn stets aus, sorgte für brenzlige Situationen. Anschließend folgte er ihm und titulierte ihn, als der letztlich anhielt, als „scheiß Hurensohn“.
Werner beleidigt Radfahrer
Darüber hinaus kam es gleich am Neujahrstag zu einer weiteren Konfrontation – diesmal im Bereich der Berliner Straße. Hier parkte die Gattin des 36-Jährigen den Wagen ein Stück auf dem Radweg und ein Radfahrer musste deshalb auf die Straße ausweichen. Der rief daraufhin „Radweg“ und das hörte der Werner, der im Auto saß und auf seine Frau wartete. Der 36-Jährige wurde offenbar wütend und beschimpfte den Radfahrer unter anderem als „Arschloch“.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung und Beleidigung brachte ihn jetzt in Lünen auf die Anklagebank. Vorwürfe, die er so nicht auf sich sitzen lassen wollte. Den Umstand, dass er drei Mal ohne gültigen Führerschein hinter dem Steuer saß, deklarierte er mehr oder weniger als Irrtum. Nach mehreren Kontrollen, bei denen er habe weiterfahren dürfen, sei er davon ausgegangen, dass es ihm doch gestattet sei, ein Fahrzeug zu führen.
Und beleidigt habe er niemanden. Vielmehr sei der Radfahrer auf Streit aus gewesen und der andere Autofahrer habe ihn gar nicht überholen lassen. Somit habe er ihn auch nicht genötigt. Danach habe er ihn nur zur Rede stellen wollen, sei dabei aber nicht ausfallend geworden. Er spreche halt immer etwas lauter, betonte der Werner und stellte das auch im Gerichtssaal eindrucksvoll unter Beweis.
Haft, Sperrfrist und Geldbuße
Während die Ehefrau des 36-Jährigen seine Version im Wesentlichen bestätigte, schilderten die restlichen Zeugen die Vorfälle gemäß Anklage. Zweifel an seiner vollumfänglichen Schuld hatte die Richterin nach ihren Aussagen nicht mehr. Die Folge: neun Monate Haft mit Bewährung, ein Jahr Sperrfrist zur Erteilung der Fahrerlaubnis und 500 Euro Geldbuße.