Am Rosenmontag (3. März) ist in Werne der Konsum von Cannabis beim Karnevalsumzug verboten. Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die an diesem Tag in der Zeit von 13 bis 17 Uhr gilt. Während der Veranstaltung, zu der rund 10.000 Besucher erwartet werden, darf auf der Umzugsstrecke kein Cannabis konsumiert werden.
Grund für das Verbot ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Da der Umzug besonders bei diesen Gruppen beliebt ist, befürchtet die Stadt, dass der Cannabiskonsum in ihrer unmittelbaren Nähe deren Gesundheit gefährden könnte. Die Stadt verfolgt damit das Ziel, Konsumanreize für Minderjährige zu minimieren.
Verbot nur während des Umzugs
Das Verbot ist bewusst auf den räumlichen Bereich des Umzugs und die Dauer der Veranstaltung begrenzt. Außerhalb der Strecke darf Cannabis weiterhin entsprechend den gesetzlichen Regelungen konsumiert werden, sodass die Einschränkungen für Konsumenten gering gehalten werden.
Die sofortige Vollziehung des Verbots wurde im öffentlichen Interesse angeordnet, um den Jugendschutz bei dieser beliebten Veranstaltung sicherzustellen. Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden, allerdings wird betont, dass das Vollzugsinteresse in diesem Fall höher bewertet wird als das individuelle Interesse der Cannabis-Konsumenten.