Jugendamt Werne will Kinderschutz stärken Neues Konzept zu Fällen von Kindeswohlgefährdung

Jugendamt Werne will Kinderschutz stärken
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Fälle von Kindeswohlgefährdung einschätzen und dann schnell und richtig handeln – das ist die Aufgabe des Jugendamtes. Doch auch für die geschulten Mitarbeiter ist das nicht immer eine einfache Aufgabe. Ein neues gesamtstädtisches Konzept soll dabei helfen und ist bald Thema im Jugendhilfeausschuss.

Das neue Konzept basiert auf der Grundlage des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) von 2021 und dem neuen Landeskinderschutzgesetz NRW aus dem Jahr 2022. Im Mittelpunkt der neuen Regelungen steht die Unterstützung der Jugendämter bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen.

In der Vorlage für den Ausschuss heißt es, dass das unter anderem durch die Sicherung fachlicher Mindeststandards und regelmäßige landesweite

Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis die bessere Zusammenarbeit bei Fällen der Kindeswohlgefährdung gewährleistet werden soll. Dazu sollen auch interdisziplinäre Netzwerke gebildet werden – eine Aufgabe, die sich auch das Werner Jugendamt bereits auf die Fahne geschrieben hat.

In der Ausschussvorlage heißt es, Ziel des Konzepts sei, „die Strukturen und Verfahrensabläufe im Kinderschutz zu optimieren und unter Beteiligung der einzelnen Akteure im Stadtgebiet, ein ganzheitliches Konzept zur Sicherstellung eines gelingenden Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln.“

Mehrere Ziele auf dem Plan

So sollen mehrere Ziele erreicht werden. Für die vorgeschriebene Qualitätsentwicklung werden einige Prozesse verändert. Beim allgemeinen Sozialen Dienst werden beispielsweise die Faktoren erneute Gefährdungseinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sowie der Kinder und Jugendlichen, Einbeziehung der meldenden Person, Entscheidung über weitere Maßnahmen, falls erforderlich (Schutzplan), Rückmeldung an den meldenden Berufsgeheimnisträger und Fallübergaben bei Wohnortwechsel in die bisherigen Prozesse eingebunden, heißt es in der Vorlage.

Und auch der Pflegekinderdienst, der im Falle einer Kindeswohlgefährdung aktiv wird, muss Vorgehensweisen anpassen. So soll während eines Pflegeverhältnisses ein Konzept angewendet werden, das die Kinder vor Gewalt schützt und ihre Rechte wahrt. Sowohl die Pflegepersonen als auch die Kinder und Jugendlichen sollen an der Ausarbeitung dieses Konzepts beteiligt werden.

Ein weiterer Punkt, den das Jugendamt gewährleisten muss, sind unabhängige Beschwerdemöglichkeiten, damit sich Kinder innerhalb und außerhalb der Einrichtung beschweren können.

Weiterer wichtiger Punkt ist das interdisziplinäre Netzwerk für die effektivere Zusammenarbeit bei möglichen Fällen der Kindeswohlgefährdung. Das soll vor allem drei Punkte beinhalten:

  • die strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stelle im Jugendamtsbezirk
  • Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung
  • die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen

Aktuell verfügt das Jugendamt Werne bereits über bestehende Kooperationen mit den Tagespflegepersonen, den Kitas, den Schulen und den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Diese sollen überarbeitet und mit gemeinsamen Fortbildungen unterstützt werden. Das Jugendamt bietet eine Koordinierungsstelle Kinderschutz für das Netzwerk, um es bei seiner Arbeit zu unterstützen.

Einige Aufgaben, die das neue Konzept bringt, sind bereits erledigt. So wurde beispielsweise die Koordinationsstelle vom Jugendamt schon besetzt. Die Kooperationen mit den Werner Kitas, Schulen und ähnlichen Einrichtungen wurden bereits überarbeitet, ebenso wie die Standardprozesse im Allgemeinen Sozialen Dienst. Konkrete Schutzkonzepte werden aktuell erarbeitet. Dazu sind unter anderem Veranstaltungen geplant, um die Kinder und Jugendlichen einzubeziehen.

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