In Werne hat sich die Zahl der Unfallfluchten innerhalb der vergangenen Jahre enorm erhöht. Während von der Polizei Unna für 2020 insgesamt 143 solcher Fälle registriert wurden, waren es in 2024 schon 190 Stück - also ein Anstieg von rund 32,9 Prozent. Mit der Deliktanzahl liegt die Lippestadt im Vergleich mit den anderen Kommunen im Kreis grob in der Mitte. Ganz oben steht Lünen mit 618 Fällen, dahinter folgen Unna (463) und Schwerte (359). Schlusslicht ist Bönen, wo nur 81 Delikte aufgenommen wurden.
Aufgeschlüsselt werden die Delikte nach Unfallfluchten mit Sachschaden sowie mit Personenschaden. Letztere gab es in Werne zum Glück nur in 14 Fällen. Im Vergleich zu 2023 ist hier nur ein Anstieg von einem Delikt zu erkennen. Schaut man sich jedoch die vergangenen vier Jahre an, zeigt sich eine Zunahme von 180 Prozent (+9 Fälle). Deutlich geringer fällt dieser prozentuale Wert bei den Unfallfluchten aus, bei denen ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Hier gab es 2024 insgesamt 176 Fälle, 27,5 Prozent (+38 Fälle) mehr als noch in 2020.
Nur wenige Täter werden gefasst
Die Aufklärungsquote ist bei beiden Unfallfluchttypen sehr niedrig. Nur in 42,86 Prozent der Fälle konnte die Polizei 2024 die Täter der Unfallfluchten mit Personenschaden ausfindig machen. Noch geringer fällt die Quote bei Unfallfluchten mit Sachschaden aus, hier wurden 35,8 Prozent der Delikte aufgeklärt. Wenn die Verursacher doch geschnappt werden, droht ihnen je nach Delikt und Schwere des Unfalls ein unterschiedliches Strafmaß. Laut Strafgesetzbuch können Unfallfluchten mit Sachschaden zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen. Zudem kann ein Fahrverbot verhängt werden.
Bei Personenschäden kann es für den Verursacher eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren geben. Auch hier ist ein Fahrverbot möglich. Zudem muss der Verursacher damit rechnen, dass ihm zusätzlich der Führerschein entzogen wird und es Punkte in Flensburg gibt. Die Polizei appelliert daher, unbedingt die Beamten zu informieren und den Unfall zu melden, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wie der ADAC außerdem informiert, bekommt ein gefasster Unfallflüchtiger Schwierigkeiten mit seiner eigenen Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht zahle zwar den Schaden des Unfallgegners, hole sich das Geld aber vom Verursacher zurück – bis zu einer Höhe von 5000 Euro, bis 10.000 Euro, wenn Alkohol im Spiel war. Auch seinen eigenen Schaden müsse der Unfallflüchtige selbst bezahlen, weil die Kasko-Versicherung meistens ihre Leistung streiche.