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Werbung für Abtreibungen: Kritik für gewagten Vergleich von Hüppe
Paragraf 219a
abgeordneterDie Ampel-Koalition will den Paragrafen, der Werbung für Abtreibung unter Strafe stellt, abschaffen. Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe (CDU) aus Werne ist dagegen – und wagt eine steile Prognose.
Darf für einen Schwangerschaftsabbruch Werbung gemacht und darüber informiert werden, wie der Abbruch durchgeführt wird? Laut Strafgesetzbuch ist das verboten und wird nach Paragraf 219a mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Die neue Ampel-Koalition will diesen Abschnitt nun jedoch aus dem Gesetzbuch entfernen.
Hubert Hüppe aus Werne, der für die CDU im Bundestag sitzt, hat zu diesem Vorschlag eine klare Meinung – und äußerte diese in einem Vergleich. Für Tabak gebe es ein Werbeverbot, auf vielen Packungen stehe: Rauchen kann tödlich sein. Eine Abtreibung sei „definitiv tödlich – für das Kind. Wer könnte dann noch nachvollziehen, dass Abtreibung grundsätzlich Unrecht ist, wenn Werbung dafür legalisiert wird?“, sagte er gegenüber der „Bild“-Zeitung.
Hüppe; „Abtreibung ist illegal“
Auf Nachfrage dieser Redaktion ergänzt er: „Ich finde, in beiden Fällen geht es um den Schutz des menschlichen Lebens. Daher stehe ich auch zu diesem Vergleich. Abtreibung ist illegal und daher sollte es auch keine Werbung dafür geben.“
Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass es künftig Werbung im Sinne von Aufrufen zum Schwangerschaftsabbruch geben wird. Vielmehr wollen Frauenärzte über Methodik und Vorgehen aufklären. Denn: Wer öffentlich
Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, anbietet oder ankündigt, wird bestraft.
„Nicht mehr weit, bis Paragraf 218 abgeschafft wird“
In diesem Zusammenhang verweist Hüppe auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte bereits zweimal die Liberalisierung im Abtreibungsrecht verhindert. „Daher wäre eine Abschaffung des Paragrafen 219a verfassungswidrig.“ Hintergrund der gesamten Diskussion ist, dass zuletzt zwei Frauenärztinnen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Paragrafen 219a geklagt hatten.
Auf der Facebook-Seite des 65-Jährigen gab es bereits einige Kritik an den Aussagen Hüppes. Er selbst versteht, dass jeder seine Meinung hat, rücke jedoch deswegen von seiner Position nicht ab.
Der Bundestagsabgeordnete befürchtet zudem, dass der Streichung des Absatzes aus dem Strafgesetzbuch noch etwas folgen könnte. „Wenn 219a aufgegeben wird, dann ist es nicht mehr weit, bis auch Paragraf 218 abgeschafft wird.“ Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit dem Schwangerschaftsabbruch. Laut Hüppe gibt es bereits Stimmen in der Koalition, die das anstreben.
Gebürtiger Brandenburger. Hat Evangelische Theologie studiert. Wollte aber schon von klein auf Journalist werden, weil er stets neugierig war und nervige Fragen stellte. Arbeitet gern an verbrauchernahen Themen, damit die Leute da draußen besser informiert sind.
